Am 15. September 2026 stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität“ vor. Dabei behauptete er, der Schwarzmarkt im Cannabisbereich wachse. Der Deutsche Hanfverband hat diese Aussage einem Faktencheck unterzogen – mit einem klaren Ergebnis: Die Behauptung ist nicht haltbar.
Eine Behauptung, zwei Probleme
1. Der Fakt an sich stimmt nicht. Der offizielle Evaluationsbericht zum Cannabisgesetz (Universität Hamburg) stellt fest: „Aus unterschiedlichen Surveys und Daten aus dem Abwassermonitoring lassen sich keine maßgeblichen Veränderungen des Konsums von Cannabis in der Bevölkerung kurz nach der Teillegalisierung ableiten.“ Der Bedarf ist also stabil.
Gleichzeitig steigen die legalen Bezugsquellen massiv:
- Import von medizinischem Cannabis: 2023 noch 32 Tonnen, 2025 über 200 Tonnen (versteuert und legal)
- dazu legaler Eigenanbau und gemeinschaftlich erzeugtes Cannabis aus Anbauvereinigungen
Bei gleichbleibendem Bedarf und wachsenden legalen Quellen muss der Schwarzmarkt rein logisch zurückgehen – nicht wachsen. Der zweite, staatlich finanzierte EKOCAN-Zwischenbericht kommt zum selben Schluss: in Deutschland konsumiertes Cannabis stammt „in zunehmendem Maße aus grundsätzlich legalen Quellen“.
2. Die steigenden Sicherstellungszahlen sagen etwas anderes, als Dobrindt behauptet. Zwar sind die Sicherstellungsmengen illegaler Cannabisblüten (2025 vs. Vorjahr) um das Dreifache gestiegen. Aber das Bundeslagebild selbst erklärt: „Rauschgiftkriminalität ist sog. Kontrollkriminalität … Ohne Kontrollen bleibt Rauschgiftkriminalität zumeist unentdeckt.“ Mehr Sicherstellungen sind zunächst ein Indiz für hohe Kontrollintensität, nicht für einen größeren Schwarzmarkt. Zudem ist unklar, ob das sichergestellte Cannabis wirklich für den deutschen Markt bestimmt war oder nur Transit-/Erzeugermenge war.
Ein wiederkehrendes Muster
Dobrindt ist für seine ablehnende Haltung gegenüber dem CanG bekannt. Bereits bei der Vorstellung des Lagebildes 2024 bezeichnete er das Gesetz als „Scheißgesetz“ – und behauptete erneut faktenfrei, das CanG fördere den Konsum. Er gehört zu den lautesten Stimmen, die das Gesetz dauerhaft schlechtreden, und setzt im Widerspruch zur Bewertungslage immer wieder auf die Beschreibung eines „wuchernden“ illegalen Marktes.
Auch bei den Grenzkontrollen zeigt sich der Trend: Anstatt die geltende Rechtslage differenziert anzuwenden, passen die Grenzbehörden die Kontrollpraxis wiederholt an die alte Punitivität der Vorgängergesetzgebung an – Konstrukte, die mit dem eigentlichen Ziel des CanG (Regulierung statt Strafverfolgung) schwer vereinbar sind.

Mit jedem unwahren Satz sinkt das Vertrauen
Ein Bundesinnenminister darf nicht beliebig über die Faktenlage verfügen. Wenn Dobrindt öffentlich eine These aufstellt, die die eigene Evaluation widerlegt, dann ist das keine Lappalie, sondern eine handfeste Frage des Vertrauens in die Politik: Wer so mit Zahlen umgeht, verschließt sich jeder sachlichen Debatte – und macht es denen schwer, die sich ganz legal informieren und versorgen wollen. Aussagen wie diese nähren am Ende nicht die Wahrheit, sondern die nächste Verschärfungsdebatte. Gut belegte Faktenchecks gehören deshalb dazu – gerade, wenn ein Minister sie nötig hat.
Quellen & Links
- Faktencheck DHV: hanfverband.de – „Der Schwarzmarkt im Bereich Cannabis wächst“
- Evaluationsbericht CanG (Universität Hamburg, DOI 18530)
- Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2025 (BKA)
- BfArM-Importzahlen Medizinalcannabis (Bundesopiumstelle)