Offener Brief übergeben: „Verdrängung ist keine Prävention“

Heute hat das Aktionsbündnis Hanfkultur Heidenheim einen offenen Brief an Oberbürgermeister Michael Salomo und die Stadtverwaltung übergeben. Anlass sind die Schließung des Hanf-Shops und des Szene-Treffpunkts Café „Chill’n’Cheers“ sowie die anhaltende Verdrängung legaler Hanf-Angebote aus dem Stadtgebiet. Das Bündnis fordert eine sachliche Debatte und bittet die Stadt, zu sieben konkreten Fragen öffentlich Stellung zu nehmen. Kernbotschaft: Verdrängung ist keine Prävention.

Hintergrund

Wer legale Wege blockiert, spielt den illegalen Strukturen in die Hände — genau das sehen wir in Heidenheim. Der ehrenamtliche Anbauverein Heidenhanf e. V. wollte legal und gemeinnützig abgeben, scheiterte aber an jahrelangem Behördenstillstand und verwehrten Nutzungsänderungen — bis zur Insolvenz. Damit wurden legale, kontrollierbare Angebote zerschlagen und Konsumierende zurück ins Unkontrollierte und Illegale gedrängt. Gleichzeitig inszeniert sich dieselbe Stadtverwaltung medial als hart durchgreifend gegen illegale Aktivitäten — angefangen bei der Schließung des Hanf-Shops und des Szene-Treffpunkts Café „Chill’n’Cheers“ bis zur öffentlichkeitswirksam gefeierten Konfiszierung und Zerstörung der Spielautomaten. Die Erfahrung des Bündnisses reicht weiter zurück: Schon 2025 musste es gegen unverhältnismäßige Auflagen beim Global Marijuana March klagen — und bekam vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart recht. Genau diesen doppelten Maßstab benennt unser offener Brief.

Forderungen

Das Bündnis verlangt eine öffentliche Antwort auf sieben Fragen — unter anderem: Welches Konzept verfolgt die Stadt, um die Szene nicht in Parks und Hinterhöfe abzudrängen? Welche Schritte sichern Aufklärung und Schadensminderung nach dem Wegfall von Verein und Treffpunkt? Ist die Stadt bereit, sich für wissenschaftlich begleitete Modellprojekte (Säule 2) zu öffnen? Auf welcher Rechtsgrundlage wurden Café und Shop geschlossen?

„Verdrängung ist keine Prävention“, sagt David Tauber, Initiator des Aktionsbündnisses Hanfkultur Heidenheim. „Wer mitten in der Stadt ein Weindorf feiert und eine Bierwirtschaft ohne Suchthilfekonzept genehmigt, aber einen legalen Hanf-Treffpunkt schließt, argumentiert nicht mit Prävention, sondern mit Verdrängung. Wir wollen keine Sonderbehandlung, nur Gleichbehandlung.“

Mitzeichnen

Der offene Brief kann auf aktion-hanfkultur.de mitgezeichnet werden. Die gesammelten Unterstützungen werden nach Ablauf der Frist an die Stadtverwaltung und die Fraktionen des Gemeinderats übergeben. .

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Über das Aktionsbündnis Hanfkultur Heidenheim

Das Bündnis ist eine zivilgesellschaftliche Initiative für eine ehrliche, präventionsorientierte und sozialverträgliche Cannabispolitik. Es steht für Aufklärung statt Stigmatisierung, für geschützte Räume und für die verantwortliche Gestaltung legaler Angebote. Das Bündnis betreibt den Aufklärungsblog aktion-hanfkultur.de und vertritt kein wirtschaftliches Interesse.

Kontakt

David Tauber, Initiator des Aktionsbündnis Hanfkultur in Heidenheim · Am Hardt 12, 89522 Heidenheim · aktion-hanfkultur.de

Offener Brief an die Stadt Heidenheim: Verdrängung ist keine Prävention

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Salomo,

Die Schließung des Hanf-Shops und des Cafés „Chill’n’Cheers“ hat in Heidenheim eine Entwicklung angestoßen, die über den Einzelfall hinausgeht.

Wir sind das Aktionsbündnis Hanfkultur Heidenheim, eine zivilgesellschaftliche Initiative für eine ehrliche, präventionsorientierte und sozialverträgliche Cannabispolitik. Es geht uns um Aufklärung statt Stigmatisierung, um geschützte Räume und die verantwortliche Gestaltung legaler Angebote. Zudem betreiben wir unter aktion-hanfkultur.de einen Aufklärungsblog. Wir sind nicht Betreiber eines Hanfladens und verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen; wir sprechen als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

Zum Verfahren vorweg ein klares Wort: Der Vorwurf, Betäubungsmittel seien an Minderjährige weitergereicht worden, wiegt schwer und gehört lückenlos aufgeklärt. Beim Jugendschutz machen wir keine Abstriche — er hat Vorrang.

Worum es uns geht, ist die Politik dahinter. Eine einzelne ordnungsbehördliche Maßnahme darf nicht genutzt werden, um eine überfällige gesellschaftliche Debatte weiter aufzuschieben. Eine Schließung samt scharfer Pressetöne löst kein Problem, sie ist Symbolpolitik. Zurück bleibt eine Stadt, in der der legalen Hanfkultur jeder Raum genommen wird: kein Verein, kein Treffpunkt, keine Perspektive. Das lassen wir so nicht stehen.

Verdrängung statt Regulierung: Ein bekanntes Heidenheimer Muster

Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Bundesgesetzgeber eine klare Richtung vorgegeben: Konsumentinnen und Konsumenten sollen aus Schmuddelecken und Kriminalität herausgeholt werden, Vorurteile sollen abgebaut und der Schwarzmarkt soll ausgetrocknet werden. Kommunalpolitik muss diesen Wandel mitgestalten, durch Dialog, Aufklärung und geschützte Räume.

Wir als Aktionsbündnis Hanfkultur Heidenheim haben dafür konkrete Ideen für Aufklärung und Dialog — was in unserer Stadt vor allem fehlt, sind geschützte Räume.

In Heidenheim setzt sich stattdessen eine fragwürdige Tradition fort: Verdrängung und doppelte Maßstäbe.

  • Ungleiche Maßstäbe bei Genuss- und Rauschmitteln: Fünf Tage lang verwandelt die Stadt die Hauptstraße in ein Weindorf – das Küferfest mit tausenden Gästen ist gelebte Festkultur und wird von der Stadtspitze gern als Standortfaktor präsentiert. Wenn erwachsene Menschen im Rahmen geltender Bundesgesetze Cannabis konsumieren, begegnet ihnen dieselbe Verwaltung dagegen nicht mit Gestaltungswillen, sondern mit dem schärfsten Mittel des Gewerberechts – bis zur Schließung des Hauses. Beim Alkohol ist der gesellige Konsum mitten im Zentrum selbstverständlich; bei Cannabis gilt er als Problem, das es zu verdrängen gilt.
  • Symbolische Härte statt Verhältnismäßigkeit: Als zuletzt über 40 manipulierte Spielautomaten im Stadtgebiet beschlagnahmt wurden, ließen Sie sich, Herr Oberbürgermeister Salomo, medienwirksam am Steuer eines Baggers bei der Zerstörung eines der Geräte ablichten – das inszenierte Bild eines starken Ordnungshüters. Doch inszenierte Härte ersetzt keine Ursachenbekämpfung. Wer legale Wege blockiert, verschiebt Probleme lediglich, statt sie zu lösen: Bei Cannabis wirkt bloße Repression wie eine verfehlte Prohibition, die den Schwarzmarkt nicht austrocknet, sondern im Verborgenen erstarken lässt. Der Fund der Spielautomaten führt drastisch vor Augen, was passiert, wenn Gefahren nicht durch transparente, kontrollierte Rahmenbedingungen begegnet wird: Sie weichen in kriminelle Hinterzimmer aus. Nur klare, praxistaugliche Regeln drängen unkontrollierte Parallelwelten wirksam zurück.
  • Auflagen statt Gestaltung: Als wir 2025 den Global Marijuana March in Heidenheim organisierten, belegte uns das Ordnungsamt so kurzfristig mit unverhältnismäßigen Auflagen, dass eine vernünftige Vorbereitung kaum noch möglich war. Der Deutsche Hanfverband, der die GMMs bundesweit koordiniert, bestätigte uns, dass damit zum ersten Mal in der Geschichte der deutschen GMMs ein Veranstalter gegen eine Stadt klagen musste. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab uns per Beschluss vom 2. Mai 2025 recht.

Der Teufelskreis: Wie der Schwarzmarkt gestärkt wird

Prävention und Gesundheitsschutz funktionieren nur dort, wo Konsumenten erreicht werden. Die Logik moderner Drogenpolitik ist dabei wissenschaftlich klar: Entkriminalisierung in Verbindung mit einem regulierten Markt drängt den Schwarzmarkt zurück und schützt Jugendliche wirksam.

In Heidenheim wird diese Kette an mehreren Stellen unterbrochen.

  1. Das Scheitern von Heidenhanf e. V.: Der ehrenamtliche Anbauverein wollte die gesetzlich vorgesehene, nichtkommerzielle Abgabe umsetzen. Er scheiterte an zwei Fronten: Die Anbaugenehmigung nach dem KCanG blieb über ein Jahr beim Regierungspräsidium liegen, und die gemietete Anbauhalle erhielt von der Stadt Herbrechtingen keine Nutzungsänderung für den Anbau von Cannabis — ohne diese fehlte die Lizenz. Allein die Miete für die ungenutzte Halle verschlang über 45.000 Euro. Im August 2026 war Heidenhanf insolvent.
  2. Die blockierte Abgabestelle: Die Ausgabestelle des Vereins war in denselben Räumlichkeiten geplant, in denen später der Hanf-Shop eröffnete. Erst nach dem Mietvertragsabschluss machte die Stadtverwaltung eine Kindergruppe in unmittelbarer Nähe geltend und vereitelte damit den Plan. Statt den Verein aktiv bei der Suche nach alternativen, konformen Standorten im Stadtgebiet zu unterstützen, ließ die Verwaltung die Ehrenamtlichen mit den Mietverbindlichkeiten allein – der Ladeninhaber rettete den Verein damals vor der sofortigen Zahlungsunfähigkeit, indem er den Mietvertrag übernahm.
  3. Die Stadtverwaltung im eigenen O-Ton: Auf die Frage, ob die Stadt im Rahmen eines Modellprojekts mitwirke, antwortete die Fachbereichsleiterin im Februar 2025 wörtlich: „muss abschlägig beschieden werden.“ — im Beamtendeutsch der Stadt: Wir machen nicht mit. Die Unterstützung der Stadt bestand zu diesem Zeitpunkt aus der Telefonnummer eines Wirtschaftsförderers und dem Satz: „Ich hoffe, Sie sind in der Zwischenzeit fündig geworden.“ Hilfe per Telefonnummer — Beteiligung null.

Wer legale Anbauvereine nicht einmal an einem Ausgabestandort gewähren lässt, Modellprojekte rundweg ablehnt und den einzigen geschützten Konsumraum der Stadt schließt, bekämpft damit nicht den Drogenkonsum. Er überlässt das Feld dem unkontrollierten Schwarzmarkt — mit gestreckter Ware, fehlenden Alterskontrollen und kriminellen Vertriebsstrukturen.

Positive Beispiele: Was andere Kommunen vormachen

Dass es anders geht, zeigen Städte wie Frankfurt am Main und Hannover. Frankfurt hat bereits vor Jahren die Initiative ergriffen, um als Modellkommune für lizenzierte Fachgeschäfte aufzutreten. Dort hat man verstanden: Nur wer den Markt kontrolliert, schützt die Jugend. Nur wer Konsumenten Räume zugesteht, schützt den öffentlichen Raum. Diese Städte setzen auf Dialog zwischen Verwaltung, Präventionsstellen und Konsumentennetzwerken, statt die Augen vor der Realität zu verschließen.

Unsere Fragen an die Stadtspitze

Als Aktionsbündnis Hanfkultur fordern wir Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Salomo, auf, zu den folgenden Fragen öffentlich Stellung zu beziehen:

  1. Umgang mit Verdrängung: Welches Konzept verfolgt die Stadtverwaltung, um zu verhindern, dass der Wegfall geschützter Konsumräume die Szene in unkontrollierte öffentliche Räume und Parks abdrängt?
  2. Prävention und Gesundheitsschutz: Ein geschützter Treffpunkt wie das „Chill’n’Cheers“ ist kein Ort, an dem unkontrolliert konsumiert wird, sondern der Ort, an dem Prävention Erwachsene überhaupt erreicht: Problematischer Konsum fällt dort auf und wird offen angesprochen, weil die Konsumentinnen und Konsumenten einander vertrauen und Hinweise eher annehmen. Genau dort haben Menschen sich gegenseitig beim Tabakverzicht gestärkt, ihren Alkoholkonsum reduziert oder beendet, und Fragen des Safer Use im Umgang mit Cannabis waren ein ständiges Thema. Die Szene kümmert sich dort umeinander und spricht Missbrauch offen an. Wenn dieser Raum wegfällt, verschwindet auch diese niedrigschwellige Prävention. Welche konkreten Schritte unternimmt Heidenheim nun, um trotz des Wegfalls von Anbauverein und Treffpunkt Aufklärung und Schadensminderung (Harm Reduction) für Konsumenten sicherzustellen?
  3. Zukunft von Modellprojekten (Säule 2): Ist die Stadtspitze bereit, ihre ablehnende Haltung aus dem Jahr 2025 zu überdenken und sich – nach dem Vorbild anderer fortschrittlicher Kommunen – für wissenschaftlich begleitete Modellversuche für lizenzierte Fachgeschäfte zu öffnen?
  4. Gleichbehandlung und Prioritätensetzung: Wie rechtfertigt die Stadtverwaltung die administrative Härte gegen alternative Kultur- und Konsumräume im Vergleich zur aktiven Förderung mehrtägiger Alkoholevents wie dem Küferfest und dem Umstand, dass über 40 illegale Glücksspielautomaten über Monate hinweg im Stadtgebiet betrieben werden konnten?
  5. Umgang mit Aufklärung selbst: Ist die Stadt bereit, eigene Hanf-Aufklärungsformate zu unterstützen — etwa sachliche Informationsveranstaltungen in Kooperation mit Gesundheits- und Präventionsangeboten sowie Fachverbänden — statt sich auf reines Verwalten zu beschränken?
  6. Schaffung von Schutzräumen: Plant die Stadtverwaltung konkrete Maßnahmen, um gemeinsam mit der Zivilgesellschaft geeignete, rechtskonforme Räume und Standorte für legale Initiativen im Stadtgebiet zu identifizieren?
  7. Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung: Auf welcher konkreten Tatsachen- und Ermessensgrundlage wurde die sofortige Vollziehung der Betriebsschließung für Café und Shop verfügt, und warum sah die Verwaltung von milderen Mitteln (wie personellen Auflagen oder Betretungsverboten gegen Verdächtige) ab?

Verdrängung ist keine Prävention

Entkriminalisierung erfordert Mut, Verantwortung und Gestaltungswillen, keine bloße Verwaltermentalität. Heidenheim kann mehr als Schließungen und symbolische Härte.

Eine zentrale Frage möchten wir Ihnen und der Heidenheimer Öffentlichkeit abschließend ganz bewusst mit auf den Weg geben: Warum bietet unsere Stadt an jeder Ecke Raum und Gastronomie für die allgegenwärtige Alkoholkultur, verwehrt aber erwachsenen Menschen jeden geschützten Ort für eine verantwortungsvolle Hanfkultur? Wer beim nachweislich gefährlicheren Genussmittel Alkohol beide Augen zudrückt und den Ausschank im Stadtzentrum feiert, verliert jede Glaubwürdigkeit, wenn er bei einer bundesweit entkriminalisierten Alternative bloß auf Verdrängung und das schärfste Ordnungsrecht setzt. Wer Jugendschutz und Gesundheitsschutz wirklich ernst meint, muss aufhören, mit zweierlei Maß zu messen.

Wir bitten Sie, zu unseren sieben Fragen öffentlich Stellung zu nehmen. Für einen konstruktiven Austausch stehen wir zur Verfügung.

Diesen Brief übergeben wir Ihnen heute und veröffentlichen ihn zeitgleich auf aktion-hanfkultur.de sowie als Pressemitteilung an die regionalen Medien.

Mit freundlichen Grüßen

Aktionsbündnis Hanfkultur Heidenheim

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Chronik eines mit Ansage gescheiterten Modells: Wie Heidenhanf e. V. zwischen Behördenstau und Baurecht zerrieben wurde

Als im April 2024 die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft trat, verbanden viele Menschen in der Region Heidenheim damit eine klare Hoffnung: Endlich eine kontrollierte, saubere Alternative zum Schwarzmarkt, getragen von Jugendschutz, Aufklärung und ehrenamtlichem Engagement. Ein zentraler Pfeiler dieser Reform sollten die nichtkommerziellen Anbauvereinigungen sein.

Mit Heidenhanf e. V. stand in unserem Landkreis ein Verein in den Startlöchern, der diesen gesetzlichen Auftrag ernst nahm. Mehr als zwei Jahre später müssen wir als Aktionsbündnis Hanfkultur eine ernüchternde Bilanz ziehen: Am 27. August 2026 musste der Verein beim Amtsgericht Aalen Insolvenzantrag stellen (Az. 1 IN 434/26).

Heidenhanf hat in dieser gesamten Zeit kein einziges Gramm Cannabis an seine Mitglieder abgegeben und keinen Cent Umsatz erzielt. Der Verein ist nicht an fehlendem Interesse oder mangelnder Fachkunde gescheitert, sondern an einem behördlichen und rechtlichen Spießrutenlauf, der sinnbildlich für die Probleme bei der praktischen Umsetzung des KCanG in Baden-Württemberg steht.

Wir haben den Weg des Vereins von Beginn an eng begleitet und zeichnen nach, woran dieses Modellprojekt letztlich zerschellt ist.

Der Genehmigungsstau: Ein Antrag auf der Dauer-Warteliste

Der Startschuss fiel bereits im Sommer 2024: Am 15. August 2024 reichte der Verein seinen Antrag auf Erlaubnis nach dem KCanG beim zentral zuständigen Regierungspräsidium (RP) Freiburg ein. Was folgte, war monatelanges Schweigen. Nach mehreren Nachfragen erfuhr der Verein, dass sein Antrag auf Platz 44 einer langen Warteliste lag.

Illustration Warteliste — Platz 44 im Genehmigungsstau (generiert mit Muse)
Illustration: Warteliste — Platz 44 im Genehmigungsstau · (generiert mit Muse, KI)

Erst im März 2025 – sieben Monate nach der Einreichung – fand eine erste vertiefte Zwischenprüfung statt. Konzepte zu Jugendschutz, Sicherheit und Satzung wurden angepasst, Fragen beantwortet und Unterlagen nachgereicht. Als sich der Verein im Dezember 2025 angesichts drückender Fixkosten erneut hilfesuchend an das RP wandte, folgte im Januar 2026 eine vertröstende Rückmeldung: Man wolle sich Anfang/Mitte März 2026 wieder melden – ein ganzes Jahr nach der ersten Zwischenprüfung! Zu diesem Zeitpunkt wartete Heidenhanf bereits seit rund 17 Monaten auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Das Standort-Dilemma: Miete zahlen für eine Erlaubnis in weiter Ferne

Das KCanG birgt einen fatalen Konstruktionsfehler: Vereine müssen bereits bei Antragstellung feste, befriedete Liegenschaften für Anbau und Abgabe vorweisen und im Detail verplanen. Ohne bestehenden Mietvertrag gibt es keine Prüfung.

In der Praxis bedeutete das für Heidenhanf ein enormes wirtschaftliches Risiko:

  • Die Anbauhalle in Herbrechtingen:
  • Im Gewerbegebiet „Am Nolberg“ mietete der Verein eine Halle an. Der Vermieter kam Heidenhanf mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kaltmiete bis zur Lizenzerteilung entgegen – dennoch schlugen jeden Monat rund 2.500 Euro Miete für leerstehende Räume zu Buche.
  • Die Ausgabestelle in der Heidenheimer City:
  • Auch für die geplante Abgabe wurden Räume in Heidenheim angemietet. Nachdem die Stadtverwaltung zunächst signalisiert hatte, dass der Standort grundsätzlich geeignet sei, folgte nach Vertragsschluss das böse Erwachen: Das Amt stellte fest, dass sich im „Integrierten Haus der Gesundheit“ (August-Lösch-Straße) eine kleinkindpädagogische Waldorfeinrichtung befand – innerhalb des gesetzlichen 200-Meter-Schutzbereichs. Die Ausgabestelle war damit hinfällig. Dass der Verein hier nicht sofort in die Zahlungsunfähigkeit schlitterte, lag allein daran, dass der örtliche Fachladen Sea of Green einsprang und den Mietvertrag für eigene Zwecke übernahm.

Das Baurechts-Paradoxon von Herbrechtingen

Den eigentlichen Todesstoß versetzte dem Projekt jedoch das Bauplanungsrecht. Da eine Erlaubnis des RP Freiburg keine baurechtliche Konzentrationswirkung entfaltet, stellte Heidenhanf am 8. März 2025 bei der Stadtverwaltung Herbrechtingen einen Antrag auf Nutzungsänderung für die Anbauhalle.

Nach mehr als zehn Monaten Bearbeitungszeit erließ die Stadt am 14. Januar 2026 einen Ablehnungsbescheid (Az. VBG2025/005), dessen Begründung an Realsatire grenzt:

  • Nach dem KCanG müssen Anbauvereine zwingend nichtwirtschaftlich und ohne jede Gewinnerzielungsabsicht arbeiten.
  • Im Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) sind laut Stadt jedoch ausschließlich Gewerbebetriebe mit Gewinnerzielungsabsicht zulässig.
  • Die Schlussfolgerung der Behörde: Da ein Cannabisverein per Bundesgesetz keinen Gewinn erzielen darf, darf er bauplanungsrechtlich schlicht nicht in ein Gewerbegebiet!

Damit saß Heidenhanf in einer unlösbaren Falle: In Misch- oder Wohngebieten war der Anbau wegen Immissions- und Abstandsregeln ohnehin ausgeschlossen – und im Gewerbegebiet verwehrte man die Nutzung mit Verweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Gemeinnützigkeit.

Infografik Baurechts-Paradoxon — nichtkommerziell vs. Gewerbegebiet (generiert mit Muse)
Illustration: Das Baurechts-Paradoxon · (generiert mit Muse, KI)

Der Weg vor Gericht – und das Schweigen der Politik

Gegen diese baurechtliche Blockadehaltung zog der Verein vor Gericht. Fachanwalt Dr. Othmar Hagen reichte am 28. Januar 2026 Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein (Az. 2 K 974/26). Die Argumentation war glasklar: Der geruchsgefilterte, nicht störende Indoor-Anbau entspricht in seinen bodenrechtlichen Auswirkungen einem klassischen Gewerbebetrieb; die Baunutzungsverordnung weist schlicht eine Gesetzeslücke für die 2024 neu geschaffenen Vereine auf.

Als Aktionsbündnis Hanfkultur Heidenheim hatten wir uns bereits im Oktober 2025 mit einem dringenden offenen Brief an unsere örtlichen Landtagsabgeordneten Andreas Stoch (SPD) und Clara Resch (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt, um auf diese Schieflage aufmerksam zu machen.

Im Januar 2026 kam es daraufhin zu Online-Gesprächen mit Herrn Stoch, Frau Resch sowie den jeweiligen gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen. Dort wurde dem Verein Mut zugesprochen; man versprach, sich auf Landesebene für eine Klärung der Verfahren und Hemmnisse einzusetzen.

Die Ernüchterung folgte auf dem Fuß:

Illustration leere Anbauhalle in Herbrechtingen (generiert mit Muse)
Illustration: Die ungenutzte Anbauhalle in Herbrechtingen · (generiert mit Muse, KI)
  • Während von den Grünen später immerhin das Bedauern mitgeteilt wurde, dass man in der Sache nichts Konkretes habe erreichen können, blieb von Seiten der SPD und Andreas Stoch jede weitere Nachfrage schlicht unbeantwortet.
  • Ein ehrenamtlicher Verein wurde mit einer bundesweit relevanten Grundsatzfrage vor Gericht komplett allein gelassen.

Das Ende: Wenn der Rechtsstaat unbezahlbar wird

Ein Verein mit rund 70 Mitgliedern kann ein solches System nicht unbegrenzt finanzieren. Die Mitglieder trugen mit ihren monatlichen Beiträgen – nach einer gestaffelten Beitragsordnung für unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle – das Projekt, doch je länger die Hängepartie dauerte, desto mehr Unterstützer mussten abspringen oder ihre Mitgliedschaft pausieren. Von den zu Beginn rund 70 aktiven Mitgliedern blieb über die Monate hinweg ein immer kleinerer Kern zurück, der die laufenden Kosten allein nicht mehr zu stemmen vermochte. Niemandem war mehr zu vermitteln, Monat für Monat Beiträge für ein Projekt zu zahlen, dessen Genehmigung in den Sternen stand.

Im August 2026 waren die finanziellen Reserven aufgebraucht. Über 45.000 Euro Miete für eine ungenutzte Halle, rund 8.400 Euro Anwaltskosten sowie drohende Gerichtskostenvorschüsse schnürten Heidenhanf die Luft ab.

Am 27. August 2026 informierte die Kanzlei das Verwaltungsgericht Stuttgart darüber, dass beim Amtsgericht Aalen Insolvenzantrag gestellt werden musste (Az. 1 IN 434/26). Das Klageverfahren musste beendet werden. Nicht, weil die rechtliche Argumentation falsch gewesen wäre, sondern weil dem Verein im buchstäblichen Sinne das Geld ausgegangen war, um sein Recht durchzusetzen.

Unser Kommentar als Aktionsbündnis

Der Fall Heidenhanf e. V. ist ein politisches Armutszeugnis. Er führt schonungslos vor Augen, was passiert, wenn Bundesgesetze in den Kommunen und Ländern auf bürokratische Überregulierung und politische Skepsis treffen.

Man hat ein Modell geschaffen, das nichtkommerziell sein muss, zwingt diese Vereine aber gleichzeitig dazu, wie voll finanzierte Großunternehmen über Jahre hinweg Gewerbemieten im Voraus zu berappen – nur um ihnen am Ende mit spitzfindigen Auslegungen des Baurechts die Tür vor der Nase zuzuschlagen.

Wer CSCs auf diese Weise blockiert, schützt weder die Jugend noch bekämpft er den Schwarzmarkt. Er erreicht genau das Gegenteil: Er überlässt den Markt weiterhin den kriminellen Strukturen, während engagierte, rechtschaffene Bürger am Ende auf einem Schuldenberg sitzen bleiben.

Heidenhanf e. V. durfte nie zeigen, was möglich gewesen wäre. Die Verantwortung dafür tragen die Verwaltungen und die Landespolitik, die tatenlos zugesehen haben.

Exilby: Neue Dokumente widersprechen der Darstellung der Bundesregierung

Nach unserem ersten Beitrag zum THC-Fertigarzneimittel Exilby legt eine neue SPIEGEL-Recherche weitere Verbindungen zwischen Politik, Behörden und dem Hersteller Vertanical offen. Dokumentierte Termine und E-Mails passen nicht zur knappen Auskunft der Bundesregierung, es habe während des Zulassungsverfahrens keine Kontakte gegeben. Zugleich bleibt unklar, wer den gesetzlichen Vorrang für Cannabis-Fertigarzneimittel formuliert hat – und warum diese Regel in ein Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge aufgenommen wurde, obwohl die Regierung selbst keine Einsparungen erwartet.

Ein „Nein“, das Fragen offenlässt

Die Grünen wollten mit einer Kleinen Anfrage unter anderem wissen, ob die Bundesregierung während des Zulassungsverfahrens Gespräche oder Kontakte mit Vertanical geführt habe. Die Antwort lautete: nein.

Nach den nun veröffentlichten Informationen ist diese Antwort mindestens unvollständig. Im März 2026 besuchte die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Vertanical-Gründer Clemens Fischer in Gräfelfing. Das Unternehmen veröffentlichte selbst ein Foto des Treffens. Zwei Monate später erhielt Exilby die deutsche Zulassung.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärt gegenüber dem SPIEGEL, der Besuch habe nicht im Rahmen der Beratungen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz stattgefunden. Deshalb sei er in diesem Zusammenhang nicht genannt worden.

Das beantwortet jedoch nicht die gestellte Frage. Gefragt war nicht nur nach der späteren Gesetzesänderung, sondern ausdrücklich nach Kontakten während des Zulassungsverfahrens.

Ein Lobbyist fädelte den Termin ein

Bereits am 21. Juni 2024 trafen sich Fachleute des Gesundheitsministeriums und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, mit Vertretern von Vertanical. Organisiert wurde der Termin laut SPIEGEL vom früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Leo Dautzenberg.

Dautzenberg arbeitete zu diesem Zeitpunkt als Lobbyist. Im Lobbyregister des Bundestages war er als Interessenvertreter von Vertanical aufgeführt – als Unterauftragnehmer der Eutop Europe GmbH. Die Eutop-Gruppe ist dafür bekannt, ehemalige Politiker für ihre Lobbyarbeit einzusetzen.

Bei dem Gespräch ging es laut einer vorliegenden E-Mail ausdrücklich um den geplanten Zulassungsantrag für den Exilby-Wirkstoff VER-01. Das Ministerium hält einen solchen Austausch grundsätzlich für nicht ungewöhnlich, insbesondere bei Unternehmen ohne Erfahrung mit Zulassungsverfahren.

Der Termin fand noch vor der Einreichung des Antrags statt. Deshalb musste er nach der engen Auslegung des Ministeriums offenbar nicht als Kontakt „während des Zulassungsverfahrens“ angegeben werden. Damit ist die Angelegenheit aber nicht erledigt.

Eine E-Mail mitten im Verfahren

Vertanical reichte den Zulassungsantrag nach Angaben des Unternehmens am 15. Juli 2024 ein. Zwei Tage später bedankte sich Clemens Fischer per E-Mail für das „gemeinsame Gespräch“. Zugleich warb er für das Präparat und stellte eine neue Therapieperspektive für Millionen Schmerzpatienten in Aussicht.

Diese Nachricht ging damit während des laufenden Zulassungsverfahrens ein. Trotzdem tauchte auch sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage nicht auf.

Die Begründung des Ministeriums: Auf die E-Mail sei nicht reagiert worden. Das ist formal bequem, politisch aber wenig überzeugend. Eine Kontaktaufnahme verschwindet nicht dadurch, dass die Empfängerseite nicht antwortet. Wenn das Parlament nach Kontakten fragt, sollte eine Bundesregierung umfassend und nachvollziehbar informieren – gerade bei einem Verfahren, das bereits wegen möglicher politischer Einflussnahme in der Kritik steht.

Zweifel auf der Fachebene

Die neuen Informationen verschärfen auch die Fragen an das Zulassungsverfahren selbst. Nach internen Unterlagen, über die der SPIEGEL berichtet, hatte die Fachebene des BfArM erhebliche Zweifel am Nutzen des Arzneimittels. Zugelassen wurde Exilby dennoch.

Vertanical hatte dazu erklärt, das Mittel habe in zwei Studien eine signifikante Schmerzreduktion gezeigt. Das Unternehmen beantwortete die neue Anfrage des SPIEGEL zu den Lobbykontakten nicht.

Eine Zulassung trotz fachlicher Einwände ist nicht automatisch ein Beleg für unzulässige Einflussnahme. Doch dann muss besonders transparent werden, wie die Zweifel bewertet, ausgeräumt oder überstimmt wurden. Der erkennbare politische Informationsbedarf macht diese Aufklärung umso notwendiger: Vor Warkens Unternehmensbesuch erkundigten sich ihre Beamten beim BfArM nach dem Stand des Antrags. Auch rund um einen späteren Besuch von Markus Söder bei Vertanical spielte der Verfahrensstand laut den internen Unterlagen eine Rolle.

Niemand will den Passus geschrieben haben

Weiterhin ungeklärt ist, wer den gesetzlichen Vorrang für Cannabis-Fertigarzneimittel formuliert und in das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz eingebracht hat. Danach sollen bei entsprechender Behandlung zunächst Fertigarzneimittel verordnet werden. Individuelle Zubereitungen aus der Apotheke sollen erst dann von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn diese Mittel nicht helfen.

Der Passus tauchte erst über einen Änderungsantrag im Gesundheitsausschuss auf. Das Gesundheitsministerium verweist auf eine Abstimmung im Parlament und auf die beteiligten Fraktionen. Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger erklärt dagegen, die zuständige Fachabteilung des Ministeriums habe den Antrag erarbeitet und eingebracht. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, will einzelne Änderungsanträge wiederum keinen bestimmten Abgeordneten zuordnen.

So entsteht der Eindruck organisierter Verantwortungslosigkeit: Alle waren am Verfahren beteiligt, aber niemand will sagen können, von wem die entscheidende Regelung stammt.

Keine erwartete Einsparung

Besonders widersprüchlich ist der finanzielle Zusammenhang. Die Änderung wurde in ein Gesetz aufgenommen, das die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und die Kassen entlasten soll. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums geht die Bundesregierung bei dem Vorrang für cannabishaltige Fertigarzneimittel jedoch selbst nicht von Einsparungen aus.

Damit fehlt bislang eine schlüssige Erklärung für die Regelung. Wenn sie keine Kosten spart, fachlich umstritten ist und voraussichtlich vor allem einem einzelnen Hersteller nützt, muss die politische Entstehung lückenlos offengelegt werden.

Es geht dabei nicht um eine pauschale Bewertung eines Medikaments und auch nicht um individuelle Therapieentscheidungen. Es geht um demokratische Kontrolle: Wer hatte wann Zugang zu Ministerium und Behörden? Wer fragte nach dem Stand des Zulassungsverfahrens? Wer schrieb den Gesetzespassus? Und auf welcher fachlichen sowie wirtschaftlichen Grundlage wurde er beschlossen?

Die bisherige Zuständigkeitsschieberei reicht als Antwort nicht aus.


Quelle: SPIEGEL-Recherche von Sven Becker und Hannes Munzinger, 29.09.2026

Modellprojekte funktionieren – und sie sind EU-rechtskonform

Ein Detail, das gerne übersehen wird: In den Niederlanden war Cannabis nie legal. Verkauft werden durfte es – geduldet, nicht erlaubt. Angebaut, verarbeitet, transportiert werden musste es trotzdem irgendwo. Und zwar illegal. Der Coffeeshop war die Vorderseite eines Ladens, dessen Hintertür acht Jahrzehnte im Dunkeln lag. Jeder wusste das. Niemand hat es geregelt.

Seit dem 7. April 2025 versucht ein Modellprojekt genau diese Hintertür zu schließen. Das „Experiment Gesloten Coffeeshopketen“ – kurz Wietexperiment – testet in zehn Gemeinden, ob eine vollständig legale, geschlossene Lieferkette funktioniert. Zehn weitere Gemeinden dienen als Vergleich. Für Deutschland ist das mehr als eine Randnotiz aus dem Nachbarland. Es ist ein Beleg dafür, dass genau das, was hier seit dem CanG diskutiert wird – Modellprojekte, Cannabis Social Clubs, kommunale Abgabestellen – rechtlich gangbar ist. Nicht als Wunder, sondern als Verwaltungsleistung.

 

 

Was da eigentlich getestet wird

Das Prinzip ist unspektakulär und genau deshalb interessant: Zertifizierte Erzeuger bauen an, verarbeiten, liefern an teilnehmende Coffeeshops. Jede Pflanze, jedes Endprodukt ist per Track-and-Trace nachverfolgbar. Kein Blatt verlässt die Kette unbemerkt – zumindest in der Theorie. In der Praxis lief die Software anfangs holprig, das ist inzwischen größtenteils behoben.

Wichtig ist der rechtliche Rahmen: Das Ganze läuft als befristetes, wissenschaftlich begleitetes Experiment, eingebettet in geltendes EU-Recht. Keine Grauzone, keine Ausnahmegenehmigung durch die Hintertür – ein offiziell evaluiertes Modellprojekt. Genau die Konstruktion, die auch deutsche Großstädte für ihre Modellvorhaben anstreben.

Was der erste Zwischenbericht zeigt

Das Wetenschappelijk Onderzoek- en Datacentrum (WODC) – das Forschungs- und Datenzentrum des niederländischen Justizministeriums – und das Trimbos-Institut, das führende niederländische Forschungsinstitut für psychische Gesundheit und Sucht, haben die erste von vier geplanten jährlichen Folgemessungen ausgewertet. Die Kernbefunde, nüchtern zusammengefasst:

Die Angebotsvielfalt ist gestiegen – mehr Sorten, mehr Produktformen. Edibles gibt es fast überall, Vapes in rund sechs von zehn Coffeeshops, Konzentrate häufiger als vorher. Der Wiet-Preis ist gesunken, der Haschisch-Preis dagegen gestiegen – schlicht, weil reguliertes Hasch anfangs knapp war.

Der Konsum selbst blieb stabil. Häufigkeit, Konsumtage, Anzahl der Joints – zwischen Interventions- und Vergleichsgemeinden zeigen sich keine nennenswerten Unterschiede. Verschoben hat sich etwas anderes: weg von Hasch, hin zu Wiet, plausibel erklärt durch Preis und Angebot. Auch die gekaufte Menge pro Einkauf ist gestiegen, von rund einem auf rund fünf Gramm. Konsumiert wird davon aber nicht mehr – es wird offenbar seltener nachgekauft.

Bei Kriminalität und Umfeld gibt es keine eindeutigen, dem Experiment zurechenbaren Veränderungen. Die bekannten Reibungspunkte – herumlungernde Gruppen, Verkehr, Lärm – bleiben, wie sie waren. Auffälliger ist, was fehlt: keine Anzeichen für Verlagerung von Anbau oder Vertrieb in den Untergrund. Die legale Kette scheint dicht zu halten.

Und beim Schwarzmarkt selbst: keine feststellbare Veränderung. Wer illegal kauft, tut das weiterhin wegen niedrigerem Preis, besserem Preis-Leistungs-Verhältnis oder größeren Mengen. Haupteinkaufskanal bleibt der Lieferdienst per App. Das Experiment hat den illegalen Markt bislang nicht spürbar verdrängt – aber auch nicht befeuert.

Was noch offen ist – und bleiben muss

Das WODC selbst hält fest, dass sich auf Basis dieser einen Messung noch keine eindeutigen Effekte feststellen lassen. Die Erhebung läuft erst seit April 2025, die volle Haschisch-Pflicht griff sogar erst ab September. Das ist eine kurze Zeitspanne für ein Vierjahresprojekt.

Dazu kommt ein methodisches Detail: In der Befragung sind regelmäßige Konsumierende überrepräsentiert gegenüber Gelegenheitsnutzern. Das verzerrt das Bild leicht in Richtung derer, die ohnehin am meisten Erfahrung mit dem Markt haben.

Und dann ist da die THC-Frage. Viele neue Produkte – vor allem Edibles, Vapes, Konzentrate – tauchen mit teils sehr hohen THC-Werten auf den Menüs auf. Ein gemessener Gesundheitseffekt lässt sich bislang nicht nachweisen, drei Viertel der Befragten bewerten ihre Gesundheit weiterhin gut. Aber die Präventionsseite beobachtet das mit Recht wachsam. Hohe Potenz ohne Langzeitdaten ist kein Randthema, sondern ein offener Punkt, den man nicht wegloben sollte.

Kriminalität, Schwarzmarkt, Gesundheit – bei allen drei Themen lautet der ehrliche Stand: zu früh, um zu urteilen. Drei weitere Jahresmessungen folgen, die Gesamtevaluierung ist für 2028 angesetzt, die politische Kabinettsentscheidung für 2029.

Warum das trotzdem für Deutschland zählt

Der eigentliche Gewinn dieses ersten Berichts liegt nicht in dramatischen Zahlen. Er liegt darin, dass die Verwaltung funktioniert. Eine geschlossene, komplett legale Kette von Anbau bis Ladentheke lässt sich bauen, kontrollieren, rückverfolgen – innerhalb der EU-Rechtsordnung, ohne dass Brüssel eingreift. Beteiligte Gemeinden, Coffeeshops und Kontrollbehörden berichten von mehr Transparenz und regelmäßigerem Austausch als vorher.

Für die deutsche CanG-Debatte ist das der eigentliche Transferpunkt. Städte, die Modellprojekte oder Cannabis Social Clubs mit kontrollierter Abgabe planen, müssen nicht mehr abstrakt diskutieren, ob so etwas europarechtlich überhaupt geht. Es geht. Es läuft, mit denselben Kinderkrankheiten, die jedes neue Verwaltungssystem hat, aber es läuft.

Das Wietexperiment ist kein Beweis dafür, dass Legalisierung den Schwarzmarkt beseitigt – dafür ist die Datenlage schlicht zu jung und die Quellen sagen das selbst so deutlich wie möglich. Wie ein solcher Beleg aussehen könnte, zeigt sich in Deutschland bereits ansatzweise. Dort gibt es ein wachsendes legales Angebot: das medizinisch importierte Cannabis für Patientinnen und Patienten sowie die Anbauvereinigungen, in denen Mitglieder seit der Teillegalisierung kontrolliert selbst anbauen dürfen. Die Logik dahinter ist simpel: Wenn mehr legales, getestetes Material verfügbar ist und der Konsum dabei nicht steigt, fällt ein Teil der Nachfrage weg, den bisher nur der Schwarzmarkt bedienen konnte. Auch die deutsche EKOCAN-Evaluierung deutet genau in diese Richtung: mehr legale Bezugswege, kein Konsumanstieg – und der illegale Markt verliert Schritt für Schritt an Boden.

Das Wietexperiment bleibt in diesem Bild ein belastbarer Machbarkeits-Beweis: Man kann eine legale Kette bauen, die hält. Für eine Debatte, die in Deutschland oft an der Frage „geht das überhaupt?„ hängen bleibt, ist das schon einiges.

Ein neues THC-Medikament ersetzt Blüten – und schnell wird unklar, wem das nützt

Am 9. Juni 2026 hat das BfArM ein neues Cannabis-Fertigarzneimittel regulär zugelassen. Das ist zunächst eine gute Nachricht: mehr geprüfte Optionen für Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen. Die Zulassung selbst ist unstrittig, sie folgte dem üblichen Verfahren. Der eigentliche Stoff für Fragen liegt woanders: in einer Regel, die wenige Wochen später und weit abseits jeder Cannabis-Debatte ins GKV-Spargesetz gerutscht ist.

Ein neuer Umweg für Kassenpatienten

Wer künftig als gesetzlich Versicherte eine Cannabistherapie beginnen will, muss erst ein zugelassenes Fertigarzneimittel sechs Monate lang ausprobieren. Erst danach kommt eine Rezeptur infrage – und damit auch klassische Blüten, sofern sie überhaupt noch erstattet werden. Medizinische Cannabisblüten fallen ohnehin komplett aus der Kassenerstattung. Für den Therapiestart bleiben im Kern zwei THC-Fertigpräparate übrig.

Diese Vorrangregel wurde nicht in einer eigenständigen Cannabis-Debatte beschlossen. Sie kam per Änderungsantrag ins Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze – wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung, in der die scheidende Gesundheitsministerin ohnehin um jede Stimme kämpfen musste. Cannabis war dort ein Nebenschauplatz unter vielen. Genau das macht die Sache bemerkenswert: Eine Änderung, die die Versorgungsrealität tausender Patientinnen umstellt, wurde nicht fachlich verhandelt, sondern am Rande eines Spargesetzes mitbeschlossen.

Ein Hersteller, vier Parteispenden

Das Präparat, auf das die neue Regel faktisch zielt, heißt Exilby. Es ist ein standardisiertes THC-Vollextrakt, zugelassen für chronische Rückenschmerzen mit Nervenbeteiligung – ein klar dosiertes Arzneimittel statt schwankender Blütenqualität. Für Menschen, die nicht inhalieren wollen oder können, ist das eine sinnvolle Option.

Hersteller ist das Münchner Unternehmen Vertanical. Dessen Gründer Clemens Fischer hat vor der Bundestagswahl mehr als eine halbe Million Euro an vier Parteien gespendet: 200.000 Euro an die CSU, 200.000 Euro an die FDP, 100.000 Euro an die SPD, 60.000 Euro an die CDU. Fischer begründete das damals mit dem Wunsch, „die politische Mitte zu stärken“.

Der Deutsche Hanfverband formuliert die Frage, die sich daraus ergibt, ziemlich direkt. Vorsitzender Georg Wurth sagt: „Es sieht ganz so aus, als hätte sich da jemand für eine halbe Million Euro ein Monopol für sein Produkt bei den Parteien gekauft, zulasten der Versicherten. So etwas habe ich in 24 Jahren als Vorsitzender des Deutschen Hanfverbands noch nie gesehen.“ Die Initiative zur Verschärfung geht laut Hanfverband auf die CSU zurück, beschlossen wurde sie im Gesundheitsausschuss mit Stimmen von Union und SPD.

Eine Sachlogik, die bei näherem Hinsehen bröckelt

Der Gesetzgeber begründet die Vorrangregel damit, dass zugelassene Fertigarzneimittel die zweckmäßigere Versorgungsform seien – standardisiert, geprüft, verlässlich dosiert. Klingt vernünftig. Passt aber schlecht zur Versorgungsrealität.

Es gibt schlicht sehr wenige zugelassene THC-Fertigarzneimittel. Für viele Patientinnen bedeutet die Regel einen erzwungenen Wechsel von einer gut eingestellten Therapie auf ein Präparat, das sie möglicherweise schlechter vertragen. Blüten und individuelle Rezepturen sind kein Auslaufmodell, sondern für einen Teil der Betroffenen die einzige wirksame oder verträgliche Form – etwa wenn orale Präparate nicht ausreichend wirken und erst eine inhalative, individuell dosierte Therapie den Alltag wieder möglich macht.

Und dann bleibt die Preisfrage. Das AMNOG-Verfahren zur Erstattungshöhe hat laut GKV-Spitzenverband noch gar nicht begonnen. Es dauert rund sechs Monate, bis der Preis verhandelt ist. Bis dahin kann der Hersteller seinen Preis selbst festlegen. Wenn ein Vertreter des G-BA im Ausschuss ausgerechnet dieses Präparat empfiehlt – bei ungeklärtem Preis und unter dem Vorzeichen eines Spargesetzes – dann darf man sich, mit dem Hanfverband, schon fragen, wie das zusammenpasst.

Sparen, aber auf wessen Kosten

Das Gesetz sollte Beitragssätze stabilisieren und Ausgaben senken. Am Ende steht ein strenger Sparkurs bei der Versorgung – und ein neuer Anbieter, der seinen Marktpreis in den entscheidenden ersten Monaten selbst bestimmen darf. Ob dabei am Ende wirklich gespart wird oder nur teurer und mit weniger Wahlfreiheit verordnet wird, zeigt sich erst, wenn die Preisverhandlungen abgeschlossen sind und die ersten Patientinnen die Umstellung hinter sich haben.

Was schon jetzt feststeht: Die Entscheidung wurde nicht vorrangig für Patientinnen und Patienten getroffen. Sie fiel im Windschatten eines Spargesetzes, kurz vor einer Wahl, im Umfeld eines Herstellers, der zuvor breit an mehrere Parteien gespendet hatte. Das heißt nicht automatisch, dass hier Käuflichkeit im Spiel war. Es heißt, dass die Frage berechtigt ist – und dass sie eine Antwort verdient, keine Ausflucht.

Wer chronisch krank ist, ein bewährtes Medikament hat und nun auf ein neues, teureres Präparat umsteigen soll, während das Produkt des größten politischen Einzelspenders bevorzugt wird, darf nachfragen. Genau diese Nachfrage sollte man dieser Geschichte nicht abgewöhnen.

Legalisierung macht Jugendliche nicht süchtig – die Zahlen widerlegen die Panikmache

*Wenn eine liberalere Cannabispolitik den Jugendkonsum antreiben würde, müsste sich das in belastbaren Erhebungen zeigen. Doch zwei große US-Studien und die deutsche CanG-Evaluation dokumentieren keinen solchen Anstieg.*

USA: Zehn Jahre ohne Aufwärtstrend

Die Youth Risk Behavior Survey der US-Gesundheitsbehörde CDC erfasst das Verhalten von High-School-Schüler:innen. Ihr Zehnjahrestrend von 2013 bis 2023 zeigt: Der „current marijuana use“ ist rückläufig. Das ist keine Momentaufnahme nach einem einzelnen guten Jahr, sondern eine Entwicklung über ein Jahrzehnt. Die Daten passen nicht zur Behauptung, eine liberalere Cannabispolitik führe zwangsläufig zu immer mehr Konsum unter Jugendlichen.

Zweite Erhebung, gleiches Bild

Das NIH-Programm Monitoring the Future kommt 2025 unabhängig davon zu einem ähnlichen Ergebnis. Befragt wurden 23.726 Schüler:innen der Klassen 8, 10 und 12 an 270 Schulen. Cannabis in den vergangenen zwölf Monaten konsumierten acht, 16 beziehungsweise 26 Prozent. Die Werte blieben gegenüber dem Vorjahr stabil und liegen weiterhin auf dem historischen Tiefstand, der seit 2021 beobachtet wird.

Auch der Blick auf mehrere Substanzen ist aufschlussreich: In den vergangenen 30 Tagen waren 91 Prozent der Achtklässler:innen, 82 Prozent der Zehntklässler:innen und 66 Prozent der Zwölftklässler:innen vollständig abstinent von Cannabis, Alkohol und Nikotin. Leichte Anstiege bei Heroin und Kokain ordnete Studienleiter Richard Miech als „leagues below what they were decades ago“ ein.

Infografik

Niedrige Werte sind keine Entwarnung

Die US-Daten dürfen nicht beschönigt werden. Im CDC-YRBS zeigen sich teilweise Verschlechterungen bei psychischer Gesundheit und sozialen Medien; zudem konsumierte fast jede fünfte Schülerin. Niedrige oder sinkende Durchschnittswerte beseitigen also weder individuelle Risiken noch besonderen Unterstützungsbedarf. Sie widerlegen aber die pauschale Erzählung eines durch Liberalisierung ausgelösten Konsumbooms.

Deutschland: Kein Anstieg nach dem CanG

Der erste EKOCAN-Zwischenbericht vom Oktober 2025 stellt nach der Teillegalisierung zum 1. April 2024 keinen Anstieg des Jugendkonsums fest. Die Prävalenz unter Jugendlichen blieb stabil bis leicht rückläufig. Auch die BIÖG-Drogenaffinitätsstudie 2025 zeigt bei unter 18-Jährigen seit 2015 einen leichten Rückgang: Die Befürchtung, immer mehr Jugendliche würden kiffen, hat sich nicht bestätigt.

Der geschätzte deutsche Gesamtkonsum von 670 bis 823 Tonnen jährlich bildet eine bereits bestehende Realität ab, keinen durch das Gesetz erzeugten Boom. Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht vom April 2026 bestätigt erneut: Der Jugendkonsum steigt nicht. Gleichzeitig gingen Cannabisdelikte um 60 bis 80 Prozent zurück.

Wo genauer hingesehen werden muss

Bei den 18- bis 25-Jährigen stieg der Konsum zwischen 2015 und 2025: bei Männern von 20,6 auf 31,6 Prozent, bei Frauen von 9,7 auf 18,8 Prozent. Der größte Zuwachs fand allerdings von 2015 bis 2021 statt; seither zeigt sich ein Plateau.

EKOCAN berichtet außerdem über zunehmenden schädlichen Gebrauch und Abhängigkeit in bestimmten Gruppen. Etwa jede:r zehnte jugendliche Konsumierende konsumiert täglich, während Präventionsangebote seltener angenommen werden. Genau dort müssen Gesundheits- und Jugendpolitik ansetzen: gezielt bei vulnerablen Gruppen statt mit unbelegten Behauptungen über eine ganze Generation. Anbauvereinigungen tragen bislang weniger als 0,1 Prozent zum Bedarf bei und sind für die Verdrängung des Schwarzmarkts praktisch noch bedeutungslos.

Fazit

Die Daten aus den USA und Deutschland beweisen nicht, dass Cannabis harmlos wäre. Sie zeigen etwas Präziseres: Der behauptete automatische Zusammenhang zwischen Legalisierung und wachsendem Jugendkonsum ist empirisch nicht zu erkennen. Wer Jugendschutz ernst nimmt, sollte deshalb problematischen Konsum, Abhängigkeit und fehlende Präventionsreichweite adressieren – nicht an einer Panikthese festhalten, die mehrere große Erhebungen nicht bestätigen.

Quellen

  • CDC Youth Risk Behavior Survey: https://www.cdc.gov/yrbs/dstr/index.html
  • NIH Monitoring the Future: https://monitoringthefuture.org/data/
  • BMG, zweite CanG-Evaluation: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung-01-04-26
  • BMG, EKOCAN-Zwischenbericht Oktober 2025: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
  • Deutscher Hanfverband, Faktencheck: https://hanfverband.de/faktencheck/

Hanf-Solarzellen: Wahrheit, Hype und was die Forschung wirklich zeigt

Manche Überschriften versprechen mehr, als die Forschung hält. „Hanf für Solarzellen: Die Energie der Zukunft?“ klingt so, als stünde Hanf kurz davor, im Solarmodul für den Standard Silizium abzulösen. Schauen wir uns an, was tatsächlich belegt ist, was sich hinter der Aufmachung verbirgt und warum die saubere Einordnung auch der Hanfkultur selbst nützt.

Was der Anlass-Artikel sagt

Eine Meldung auf metaller.de nennt Hanf als vielversprechenden Rohstoff für die Photovoltaik: schnelles Wachstum, regionaler Anbau, kohlenstoffreiche Fasern. Als Beleg verweist sie auf Kohlenstoff-Nanopartikel aus Hanf, auf die Frage, ob Hanf Graphen ersetzen könne, und nennt zwei Forschungseinrichtungen: die University of Alberta in Kanada und die Swansea University in Großbritannien.

Das Problem: metaller.de ist ein Affiliate- und Werbeblog mit Haftungsausschluss. Der Text ist dick aufgetragen und vermischt mehrere Forschungsstränge so, als gehörten sie zusammen. Das macht ihn als Beleg unbrauchbar, aber das Thema dahinter ist real. Nur ist die Geschichte anders als die Überschrift verspricht.

Was Hanf wirklich kann: Kohlenstoff für den Energiespeicher

Der Kern der kanadischen Arbeit: Wissenschaftler um David Mitlin an der University of Alberta haben Hanf-Abfälle in einem günstigen Prozess in kohlenstoffhaltige Nanoblätter umgewandelt. Diese Nanoblätter funktionieren in Superkondensatoren — also in Energiespeichern — nach Angaben der Autoren vergleichbar gut oder besser als Graphen, zum Bruchteil der Kosten. Das ist ein echter, veröffentlichter Befund (ACS Nano 2013, DOI 10.1021/nn400731g).

Wichtig ist, was das genau ist: Energiespeicher, nicht Solarzelle. Ein Superkondensator nimmt elektrische Energie auf und gibt sie wieder ab — er wandelt kein Licht in Strom um. Dass Hanf-Kohlenstoff dort stark ist, sagt nichts darüber, ob Hanf in einer Solarzelle Licht gut in Strom verwandeln kann. Diese beiden Dinge fallen in dem Anlass-Artikel zusammen, was den Leser in die Irre führt.

Was verwechselt wird: Perovskit ist nicht gleich Hanf

Die Swansea University forscht tatsächlich an Solarzellen — genauer an Perovskit-Zellen, inklusive roll-to-roll bedruckter und staubresistenter Varianten. Das ist interessante, real existierende Photovoltaik-Forschung. Sie hat aber nicht mit Hanf zu tun.

Perovskit ist ein Kristallmaterial, das sich in der Dünnschicht-Technik als Alternative zu Silizium etabliert. Der Anlass-Artikel hängt diese Arbeit unter „flexible Solarzellen mit biologischen Materialien“ und legt nahe, Hanf gehöre dazu. Zwei getrennte Forschungsstränge — Hanf-Kohlenstoff für Speicher auf der einen, Perovskit für Solarzellen auf der anderen — werden so zu einer Geschichte zusammengeführt, die es nicht hergibt.

Der ehrliche Forschungsstand: Bio-Materialien in der Photovoltaik

Das heißt nicht, dass Biomasse in der modernen Photovoltaik nichts zu suchen hätte. Eine aktuelle Fachübersicht aus dem Jahr 2026 („Bio-Based Materials in Modern Photovoltaic Cells“, MDPI) ordnet ein, wo natürliche Stoffe tatsächlich ins Bild passen: Perovskit-Solarzellen sind heute die führende Dünnschicht-Technologie, und sie bieten echte, belegte Einstiegspunkte für natürliche Additive.

Das ist ein anderes und viel präziseres Feld als „Gras statt Silizium“. Es geht nicht darum, das Leitelement durch Hanf zu ersetzen, sondern darum, bestimmte Materialbauteile oder Herstellungsschritte durch bio-basierte Alternativen zu ergänzen. Genau diese Unterscheidung, die auf der Hand liegt, geht in der glamourösen Aufmachung unter.

Warum die ehrliche Einordnung auch der Hanfkultur nützt

Es gibt einen fast reflexartigen Wunsch, Hanf überall wiederzufinden — im Dämmstoff, im Bioplastik, im Baustoff, im Energiespeicher. Zum Teil ist das berechtigt: Hanf ist ein vielseitiger Rohstoff der Bioökonomie, und vieles davon ist dokumentiert. Aber wenn jede positive Meldung ohne Rücksicht auf den Unterschied zwischen „vielversprechend im Labor“ und „fertig im Markt“ verbreitet wird, zahlt die gesamte Szene einen Preis.

Verkürzte Schlagzeilen wie „Hanf-Solarzelle“ nähren Erwartungen, die die Forschung nicht bedienen kann. Die Enttäuschung, wenn diese Erwartung platzt, trifft am Ende alle glaubwürdigen Anliegen — auch die solide begründeten. Wer Hanfkultur ernst nimmt, tut sich deshalb mit einem nüchternen Blick auf die Fakten einen Gefallen.

Fazit

Hanf ist ein beachtlicher Rohstoff — nur eben nicht als gezündete Solarzelle nach heutigem Stand. Ein belegter Fortschritt: Hanf-Abfälle zu Kohlenstoff für leistungsstarke, günstige Superkondensatoren. Ein reales, aber anderes Forschungsfeld: bio-basierte Materialien als Ergänzung in Perovskit-Solarzellen. Und eine Überschrift, die mehr verspricht als sie hält. Der ehrliche Umgang mit diesem Unterschied stärkt die Seriosität jeder Kampagne mehr als jede optimistische Meldung ohne Beleg.

Quellen

Söders Kiffer-Steuer: Eine Steuer, die keiner will — für einen Markt, den es nicht gibt

Steuern auf Luft — Söders Kiffer-Steuer

Markus Söder hat wieder mal eine Idee. Auf der Klausurtagung seiner CSU-Landesgruppe in Kloster Banz forderte er eine „Kiffer-Steuer“. Cannabis solle wie Alkohol und Tabak besteuert werden, sagte er. „Dass Kiffen kostenlos ist, ist absurd.“

Kurz innehalten. Es ist aufschlussreich, wer da im September 2026 von Besteuerung redet.

Bayern ist das Bundesland, in dem von elf genehmigten Anbauvereinen nicht einer eine behördlich zugelassene Anbaufläche hat. Null. Wer in Bayern sein eigenes Gras anbauen will, weicht ins Nachbarland aus, weil die eigenen Baubehörden es nicht hinkriegen — oder nicht wollen. Die bayerische Staatsregierung erklärt seit Jahren, die Teil-Legalisierung sei ein Fehler, man wolle sie zurückdrehen, man prüfe Klagen dagegen.

Und jetzt dieselbe Regierung: Steuern drauf.

Man kann nicht verbieten und gleichzeitig kassieren wollen

Das ist kein Widerspruch, den man erst mühsam erklären muss. Er steht offen im Raum. Wenn du etwas so sehr ablehnst, dass du es nicht mal legal anbauen lassen willst, wie kommst du dann auf die Idee, du könntest es besteuern?

Eine Besteuerung setzt ein legales Produkt voraus. Einen regulierten Markt, bezahlte Steuern, kontrollierte Ware. Genau das gibt es in Bayern nicht — und soll es laut CSU auch nicht geben. Die „Kiffer-Steuer“ ist also keine Steuer. Sie ist ein Symbol. Ein Zeichen in Richtung Stammtisch: Wir machen das Gras teuer, wenn ihr es schon nicht verboten kriegt.

Dabei wäre eine Steuer hier gar nicht der falsche Gedanke. Nur die Reihenfolge stimmt nicht.

Was Kiffer:innen wollen, ist eine faire Steuer

Der Eindruck, die Cannabis-Welt sei pauschal gegen Steuern, stimmt nicht. Der Deutsche Hanfverband (DHV) argumentiert seit Jahren genau umgekehrt: Er will einen legalen, verbraucherfreundlichen Markt — mit Fachgeschäften für Erwachsene, Qualitätssicherung und Aufklärung. Ein Markt, den man sachgerecht besteuern kann. Der DHV rechnet vor, was der Staat dabei gewänne: Milliardeneinnahmen, rund 20.000 Arbeitsplätze.

Das klingt nach einem Angebot, oder?

Wer legales Cannabis will, braucht Regeln und Beiträge. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, eine Steuer anzukündigen, während man gleichzeitig alles tut, damit nie ein regulärer Markt entsteht. Steuer ankündigen und Anbau blockieren ist, als würde man die Eintrittskarten für ein Stadion verkaufen, das man nie fertig baut.

Die Zaubersteuer gibt es sogar schon

Es gibt übrigens ein Lied dazu. Götz Widmann singt auf seinem Album „Drogen“ (2001) von der „Zaubersteuer“ — einer Steuer, die die Leute gerne zahlen, und die sie glücklich macht, je öfter sie zahlen. Natürlich überspitzt der Text. Aber der Unterschied ist der Punkt: Widmanns Zaubersteuer steht für etwas, das Menschen freiwillig akzeptieren, weil es ihnen etwas gibt. Söders Kiffer-Steuer steht für nichts — außer für den Vorsatz, eine Gruppe zu treffen, die ohnehin schon schlechter behandelt wird als alle anderen.

Und dann wäre da noch die Söder-Steuer

Die Satire schreibt hier fast von selbst. Wenn der Staat bei Kiffern zur Kasse bitten will, könnte das Aktionsbündnis Hanfkultur ja einfach kontern: die Söder-Steuer. Jede Lüge oder Doppelmoral von Markus Söder wird besteuert — der Erlös saniert das ganze Land.

Klingt absurd? Genauso absurd wie eine Kiffer-Steuer, deren Markt es nicht gibt.

Was wir daraus machen

Vielleicht wird es mal eine Verordnung geben, die Cannabis tatsächlich besteuert. Dann wird verhandelt — hoffentlich von Leuten, die vorher aufhören, den Anbau zu blockieren. Bis dahin ist Söders Vorstoß vor allem eins: kein Steuerplan, sondern ein weiteres Werkzeug, um die Legalisierung zu torpedieren. Und genau darum sollten wir ihn ernst nehmen — nicht als Finanzvorschlag, sondern als das, was er ist: die Verbotslinie, die sich als Sachvorschlag tarnt.

„Der Schwarzmarkt wächst“ – Dobrindt gegen die Faktenlage

Am 15. September 2026 stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität“ vor. Dabei behauptete er, der Schwarzmarkt im Cannabisbereich wachse. Der Deutsche Hanfverband hat diese Aussage einem Faktencheck unterzogen – mit einem klaren Ergebnis: Die Behauptung ist nicht haltbar.


Eine Behauptung, zwei Probleme

1. Der Fakt an sich stimmt nicht. Der offizielle Evaluationsbericht zum Cannabisgesetz (Universität Hamburg) stellt fest: „Aus unterschiedlichen Surveys und Daten aus dem Abwassermonitoring lassen sich keine maßgeblichen Veränderungen des Konsums von Cannabis in der Bevölkerung kurz nach der Teillegalisierung ableiten.“ Der Bedarf ist also stabil.

Gleichzeitig steigen die legalen Bezugsquellen massiv:

  • Import von medizinischem Cannabis: 2023 noch 32 Tonnen, 2025 über 200 Tonnen (versteuert und legal)
  • dazu legaler Eigenanbau und gemeinschaftlich erzeugtes Cannabis aus Anbauvereinigungen

Bei gleichbleibendem Bedarf und wachsenden legalen Quellen muss der Schwarzmarkt rein logisch zurückgehen – nicht wachsen. Der zweite, staatlich finanzierte EKOCAN-Zwischenbericht kommt zum selben Schluss: in Deutschland konsumiertes Cannabis stammt „in zunehmendem Maße aus grundsätzlich legalen Quellen“.

2. Die steigenden Sicherstellungszahlen sagen etwas anderes, als Dobrindt behauptet. Zwar sind die Sicherstellungsmengen illegaler Cannabisblüten (2025 vs. Vorjahr) um das Dreifache gestiegen. Aber das Bundeslagebild selbst erklärt: „Rauschgiftkriminalität ist sog. Kontrollkriminalität … Ohne Kontrollen bleibt Rauschgiftkriminalität zumeist unentdeckt.“ Mehr Sicherstellungen sind zunächst ein Indiz für hohe Kontrollintensität, nicht für einen größeren Schwarzmarkt. Zudem ist unklar, ob das sichergestellte Cannabis wirklich für den deutschen Markt bestimmt war oder nur Transit-/Erzeugermenge war.


Ein wiederkehrendes Muster

Dobrindt ist für seine ablehnende Haltung gegenüber dem CanG bekannt. Bereits bei der Vorstellung des Lagebildes 2024 bezeichnete er das Gesetz als „Scheißgesetz“ – und behauptete erneut faktenfrei, das CanG fördere den Konsum. Er gehört zu den lautesten Stimmen, die das Gesetz dauerhaft schlechtreden, und setzt im Widerspruch zur Bewertungslage immer wieder auf die Beschreibung eines „wuchernden“ illegalen Marktes.

Auch bei den Grenzkontrollen zeigt sich der Trend: Anstatt die geltende Rechtslage differenziert anzuwenden, passen die Grenzbehörden die Kontrollpraxis wiederholt an die alte Punitivität der Vorgängergesetzgebung an – Konstrukte, die mit dem eigentlichen Ziel des CanG (Regulierung statt Strafverfolgung) schwer vereinbar sind.


Illustration: Dobrindt und der Cannabis-Schwarzmarkt

Mit jedem unwahren Satz sinkt das Vertrauen

Ein Bundesinnenminister darf nicht beliebig über die Faktenlage verfügen. Wenn Dobrindt öffentlich eine These aufstellt, die die eigene Evaluation widerlegt, dann ist das keine Lappalie, sondern eine handfeste Frage des Vertrauens in die Politik: Wer so mit Zahlen umgeht, verschließt sich jeder sachlichen Debatte – und macht es denen schwer, die sich ganz legal informieren und versorgen wollen. Aussagen wie diese nähren am Ende nicht die Wahrheit, sondern die nächste Verschärfungsdebatte. Gut belegte Faktenchecks gehören deshalb dazu – gerade, wenn ein Minister sie nötig hat.

Quellen & Links