Als im April 2024 die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft trat, verbanden viele Menschen in der Region Heidenheim damit eine klare Hoffnung: Endlich eine kontrollierte, saubere Alternative zum Schwarzmarkt, getragen von Jugendschutz, Aufklärung und ehrenamtlichem Engagement. Ein zentraler Pfeiler dieser Reform sollten die nichtkommerziellen Anbauvereinigungen sein.
Mit Heidenhanf e. V. stand in unserem Landkreis ein Verein in den Startlöchern, der diesen gesetzlichen Auftrag ernst nahm. Mehr als zwei Jahre später müssen wir als Aktionsbündnis Hanfkultur eine ernüchternde Bilanz ziehen: Am 27. August 2026 musste der Verein beim Amtsgericht Aalen Insolvenzantrag stellen (Az. 1 IN 434/26).
Heidenhanf hat in dieser gesamten Zeit kein einziges Gramm Cannabis an seine Mitglieder abgegeben und keinen Cent Umsatz erzielt. Der Verein ist nicht an fehlendem Interesse oder mangelnder Fachkunde gescheitert, sondern an einem behördlichen und rechtlichen Spießrutenlauf, der sinnbildlich für die Probleme bei der praktischen Umsetzung des KCanG in Baden-Württemberg steht.
Wir haben den Weg des Vereins von Beginn an eng begleitet und zeichnen nach, woran dieses Modellprojekt letztlich zerschellt ist.
Der Genehmigungsstau: Ein Antrag auf der Dauer-Warteliste
Der Startschuss fiel bereits im Sommer 2024: Am 15. August 2024 reichte der Verein seinen Antrag auf Erlaubnis nach dem KCanG beim zentral zuständigen Regierungspräsidium (RP) Freiburg ein. Was folgte, war monatelanges Schweigen. Nach mehreren Nachfragen erfuhr der Verein, dass sein Antrag auf Platz 44 einer langen Warteliste lag.

Erst im März 2025 – sieben Monate nach der Einreichung – fand eine erste vertiefte Zwischenprüfung statt. Konzepte zu Jugendschutz, Sicherheit und Satzung wurden angepasst, Fragen beantwortet und Unterlagen nachgereicht. Als sich der Verein im Dezember 2025 angesichts drückender Fixkosten erneut hilfesuchend an das RP wandte, folgte im Januar 2026 eine vertröstende Rückmeldung: Man wolle sich Anfang/Mitte März 2026 wieder melden – ein ganzes Jahr nach der ersten Zwischenprüfung! Zu diesem Zeitpunkt wartete Heidenhanf bereits seit rund 17 Monaten auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Das Standort-Dilemma: Miete zahlen für eine Erlaubnis in weiter Ferne
Das KCanG birgt einen fatalen Konstruktionsfehler: Vereine müssen bereits bei Antragstellung feste, befriedete Liegenschaften für Anbau und Abgabe vorweisen und im Detail verplanen. Ohne bestehenden Mietvertrag gibt es keine Prüfung.
In der Praxis bedeutete das für Heidenhanf ein enormes wirtschaftliches Risiko:
- Die Anbauhalle in Herbrechtingen:
- Im Gewerbegebiet „Am Nolberg“ mietete der Verein eine Halle an. Der Vermieter kam Heidenhanf mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kaltmiete bis zur Lizenzerteilung entgegen – dennoch schlugen jeden Monat rund 2.500 Euro Miete für leerstehende Räume zu Buche.
- Die Ausgabestelle in der Heidenheimer City:
- Auch für die geplante Abgabe wurden Räume in Heidenheim angemietet. Nachdem die Stadtverwaltung zunächst signalisiert hatte, dass der Standort grundsätzlich geeignet sei, folgte nach Vertragsschluss das böse Erwachen: Das Amt stellte fest, dass sich im „Integrierten Haus der Gesundheit“ (August-Lösch-Straße) eine kleinkindpädagogische Waldorfeinrichtung befand – innerhalb des gesetzlichen 200-Meter-Schutzbereichs. Die Ausgabestelle war damit hinfällig. Dass der Verein hier nicht sofort in die Zahlungsunfähigkeit schlitterte, lag allein daran, dass der örtliche Fachladen Sea of Green einsprang und den Mietvertrag für eigene Zwecke übernahm.
Das Baurechts-Paradoxon von Herbrechtingen
Den eigentlichen Todesstoß versetzte dem Projekt jedoch das Bauplanungsrecht. Da eine Erlaubnis des RP Freiburg keine baurechtliche Konzentrationswirkung entfaltet, stellte Heidenhanf am 8. März 2025 bei der Stadtverwaltung Herbrechtingen einen Antrag auf Nutzungsänderung für die Anbauhalle.
Nach mehr als zehn Monaten Bearbeitungszeit erließ die Stadt am 14. Januar 2026 einen Ablehnungsbescheid (Az. VBG2025/005), dessen Begründung an Realsatire grenzt:
- Nach dem KCanG müssen Anbauvereine zwingend nichtwirtschaftlich und ohne jede Gewinnerzielungsabsicht arbeiten.
- Im Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) sind laut Stadt jedoch ausschließlich Gewerbebetriebe mit Gewinnerzielungsabsicht zulässig.
- Die Schlussfolgerung der Behörde: Da ein Cannabisverein per Bundesgesetz keinen Gewinn erzielen darf, darf er bauplanungsrechtlich schlicht nicht in ein Gewerbegebiet!
Damit saß Heidenhanf in einer unlösbaren Falle: In Misch- oder Wohngebieten war der Anbau wegen Immissions- und Abstandsregeln ohnehin ausgeschlossen – und im Gewerbegebiet verwehrte man die Nutzung mit Verweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Gemeinnützigkeit.

Der Weg vor Gericht – und das Schweigen der Politik
Gegen diese baurechtliche Blockadehaltung zog der Verein vor Gericht. Fachanwalt Dr. Othmar Hagen reichte am 28. Januar 2026 Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein (Az. 2 K 974/26). Die Argumentation war glasklar: Der geruchsgefilterte, nicht störende Indoor-Anbau entspricht in seinen bodenrechtlichen Auswirkungen einem klassischen Gewerbebetrieb; die Baunutzungsverordnung weist schlicht eine Gesetzeslücke für die 2024 neu geschaffenen Vereine auf.
Als Aktionsbündnis Hanfkultur Heidenheim hatten wir uns bereits im Oktober 2025 mit einem dringenden offenen Brief an unsere örtlichen Landtagsabgeordneten Andreas Stoch (SPD) und Clara Resch (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt, um auf diese Schieflage aufmerksam zu machen.
Im Januar 2026 kam es daraufhin zu Online-Gesprächen mit Herrn Stoch, Frau Resch sowie den jeweiligen gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen. Dort wurde dem Verein Mut zugesprochen; man versprach, sich auf Landesebene für eine Klärung der Verfahren und Hemmnisse einzusetzen.
Die Ernüchterung folgte auf dem Fuß:

- Während von den Grünen später immerhin das Bedauern mitgeteilt wurde, dass man in der Sache nichts Konkretes habe erreichen können, blieb von Seiten der SPD und Andreas Stoch jede weitere Nachfrage schlicht unbeantwortet.
- Ein ehrenamtlicher Verein wurde mit einer bundesweit relevanten Grundsatzfrage vor Gericht komplett allein gelassen.
Das Ende: Wenn der Rechtsstaat unbezahlbar wird
Ein Verein mit rund 70 Mitgliedern kann ein solches System nicht unbegrenzt finanzieren. Die Mitglieder trugen mit ihren monatlichen Beiträgen – nach einer gestaffelten Beitragsordnung für unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle – das Projekt, doch je länger die Hängepartie dauerte, desto mehr Unterstützer mussten abspringen oder ihre Mitgliedschaft pausieren. Von den zu Beginn rund 70 aktiven Mitgliedern blieb über die Monate hinweg ein immer kleinerer Kern zurück, der die laufenden Kosten allein nicht mehr zu stemmen vermochte. Niemandem war mehr zu vermitteln, Monat für Monat Beiträge für ein Projekt zu zahlen, dessen Genehmigung in den Sternen stand.
Im August 2026 waren die finanziellen Reserven aufgebraucht. Über 45.000 Euro Miete für eine ungenutzte Halle, rund 8.400 Euro Anwaltskosten sowie drohende Gerichtskostenvorschüsse schnürten Heidenhanf die Luft ab.
Am 27. August 2026 informierte die Kanzlei das Verwaltungsgericht Stuttgart darüber, dass beim Amtsgericht Aalen Insolvenzantrag gestellt werden musste (Az. 1 IN 434/26). Das Klageverfahren musste beendet werden. Nicht, weil die rechtliche Argumentation falsch gewesen wäre, sondern weil dem Verein im buchstäblichen Sinne das Geld ausgegangen war, um sein Recht durchzusetzen.
Unser Kommentar als Aktionsbündnis
Der Fall Heidenhanf e. V. ist ein politisches Armutszeugnis. Er führt schonungslos vor Augen, was passiert, wenn Bundesgesetze in den Kommunen und Ländern auf bürokratische Überregulierung und politische Skepsis treffen.
Man hat ein Modell geschaffen, das nichtkommerziell sein muss, zwingt diese Vereine aber gleichzeitig dazu, wie voll finanzierte Großunternehmen über Jahre hinweg Gewerbemieten im Voraus zu berappen – nur um ihnen am Ende mit spitzfindigen Auslegungen des Baurechts die Tür vor der Nase zuzuschlagen.
Wer CSCs auf diese Weise blockiert, schützt weder die Jugend noch bekämpft er den Schwarzmarkt. Er erreicht genau das Gegenteil: Er überlässt den Markt weiterhin den kriminellen Strukturen, während engagierte, rechtschaffene Bürger am Ende auf einem Schuldenberg sitzen bleiben.
Heidenhanf e. V. durfte nie zeigen, was möglich gewesen wäre. Die Verantwortung dafür tragen die Verwaltungen und die Landespolitik, die tatenlos zugesehen haben.