Ein neues THC-Medikament ersetzt Blüten – und schnell wird unklar, wem das nützt

Am 9. Juni 2026 hat das BfArM ein neues Cannabis-Fertigarzneimittel regulär zugelassen. Das ist zunächst eine gute Nachricht: mehr geprüfte Optionen für Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen. Die Zulassung selbst ist unstrittig, sie folgte dem üblichen Verfahren. Der eigentliche Stoff für Fragen liegt woanders: in einer Regel, die wenige Wochen später und weit abseits jeder Cannabis-Debatte ins GKV-Spargesetz gerutscht ist.

Ein neuer Umweg für Kassenpatienten

Wer künftig als gesetzlich Versicherte eine Cannabistherapie beginnen will, muss erst ein zugelassenes Fertigarzneimittel sechs Monate lang ausprobieren. Erst danach kommt eine Rezeptur infrage – und damit auch klassische Blüten, sofern sie überhaupt noch erstattet werden. Medizinische Cannabisblüten fallen ohnehin komplett aus der Kassenerstattung. Für den Therapiestart bleiben im Kern zwei THC-Fertigpräparate übrig.

Diese Vorrangregel wurde nicht in einer eigenständigen Cannabis-Debatte beschlossen. Sie kam per Änderungsantrag ins Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze – wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung, in der die scheidende Gesundheitsministerin ohnehin um jede Stimme kämpfen musste. Cannabis war dort ein Nebenschauplatz unter vielen. Genau das macht die Sache bemerkenswert: Eine Änderung, die die Versorgungsrealität tausender Patientinnen umstellt, wurde nicht fachlich verhandelt, sondern am Rande eines Spargesetzes mitbeschlossen.

Ein Hersteller, vier Parteispenden

Das Präparat, auf das die neue Regel faktisch zielt, heißt Exilby. Es ist ein standardisiertes THC-Vollextrakt, zugelassen für chronische Rückenschmerzen mit Nervenbeteiligung – ein klar dosiertes Arzneimittel statt schwankender Blütenqualität. Für Menschen, die nicht inhalieren wollen oder können, ist das eine sinnvolle Option.

Hersteller ist das Münchner Unternehmen Vertanical. Dessen Gründer Clemens Fischer hat vor der Bundestagswahl mehr als eine halbe Million Euro an vier Parteien gespendet: 200.000 Euro an die CSU, 200.000 Euro an die FDP, 100.000 Euro an die SPD, 60.000 Euro an die CDU. Fischer begründete das damals mit dem Wunsch, „die politische Mitte zu stärken“.

Der Deutsche Hanfverband formuliert die Frage, die sich daraus ergibt, ziemlich direkt. Vorsitzender Georg Wurth sagt: „Es sieht ganz so aus, als hätte sich da jemand für eine halbe Million Euro ein Monopol für sein Produkt bei den Parteien gekauft, zulasten der Versicherten. So etwas habe ich in 24 Jahren als Vorsitzender des Deutschen Hanfverbands noch nie gesehen.“ Die Initiative zur Verschärfung geht laut Hanfverband auf die CSU zurück, beschlossen wurde sie im Gesundheitsausschuss mit Stimmen von Union und SPD.

Eine Sachlogik, die bei näherem Hinsehen bröckelt

Der Gesetzgeber begründet die Vorrangregel damit, dass zugelassene Fertigarzneimittel die zweckmäßigere Versorgungsform seien – standardisiert, geprüft, verlässlich dosiert. Klingt vernünftig. Passt aber schlecht zur Versorgungsrealität.

Es gibt schlicht sehr wenige zugelassene THC-Fertigarzneimittel. Für viele Patientinnen bedeutet die Regel einen erzwungenen Wechsel von einer gut eingestellten Therapie auf ein Präparat, das sie möglicherweise schlechter vertragen. Blüten und individuelle Rezepturen sind kein Auslaufmodell, sondern für einen Teil der Betroffenen die einzige wirksame oder verträgliche Form – etwa wenn orale Präparate nicht ausreichend wirken und erst eine inhalative, individuell dosierte Therapie den Alltag wieder möglich macht.

Und dann bleibt die Preisfrage. Das AMNOG-Verfahren zur Erstattungshöhe hat laut GKV-Spitzenverband noch gar nicht begonnen. Es dauert rund sechs Monate, bis der Preis verhandelt ist. Bis dahin kann der Hersteller seinen Preis selbst festlegen. Wenn ein Vertreter des G-BA im Ausschuss ausgerechnet dieses Präparat empfiehlt – bei ungeklärtem Preis und unter dem Vorzeichen eines Spargesetzes – dann darf man sich, mit dem Hanfverband, schon fragen, wie das zusammenpasst.

Sparen, aber auf wessen Kosten

Das Gesetz sollte Beitragssätze stabilisieren und Ausgaben senken. Am Ende steht ein strenger Sparkurs bei der Versorgung – und ein neuer Anbieter, der seinen Marktpreis in den entscheidenden ersten Monaten selbst bestimmen darf. Ob dabei am Ende wirklich gespart wird oder nur teurer und mit weniger Wahlfreiheit verordnet wird, zeigt sich erst, wenn die Preisverhandlungen abgeschlossen sind und die ersten Patientinnen die Umstellung hinter sich haben.

Was schon jetzt feststeht: Die Entscheidung wurde nicht vorrangig für Patientinnen und Patienten getroffen. Sie fiel im Windschatten eines Spargesetzes, kurz vor einer Wahl, im Umfeld eines Herstellers, der zuvor breit an mehrere Parteien gespendet hatte. Das heißt nicht automatisch, dass hier Käuflichkeit im Spiel war. Es heißt, dass die Frage berechtigt ist – und dass sie eine Antwort verdient, keine Ausflucht.

Wer chronisch krank ist, ein bewährtes Medikament hat und nun auf ein neues, teureres Präparat umsteigen soll, während das Produkt des größten politischen Einzelspenders bevorzugt wird, darf nachfragen. Genau diese Nachfrage sollte man dieser Geschichte nicht abgewöhnen.