Ein neues THC-Medikament ersetzt Blüten – und schnell wird unklar, wem das nützt

Am 9. Juni 2026 hat das BfArM ein neues Cannabis-Fertigarzneimittel regulär zugelassen. Das ist zunächst eine gute Nachricht: mehr geprüfte Optionen für Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen. Die Zulassung selbst ist unstrittig, sie folgte dem üblichen Verfahren. Der eigentliche Stoff für Fragen liegt woanders: in einer Regel, die wenige Wochen später und weit abseits jeder Cannabis-Debatte ins GKV-Spargesetz gerutscht ist.

Ein neuer Umweg für Kassenpatienten

Wer künftig als gesetzlich Versicherte eine Cannabistherapie beginnen will, muss erst ein zugelassenes Fertigarzneimittel sechs Monate lang ausprobieren. Erst danach kommt eine Rezeptur infrage – und damit auch klassische Blüten, sofern sie überhaupt noch erstattet werden. Medizinische Cannabisblüten fallen ohnehin komplett aus der Kassenerstattung. Für den Therapiestart bleiben im Kern zwei THC-Fertigpräparate übrig.

Diese Vorrangregel wurde nicht in einer eigenständigen Cannabis-Debatte beschlossen. Sie kam per Änderungsantrag ins Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze – wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung, in der die scheidende Gesundheitsministerin ohnehin um jede Stimme kämpfen musste. Cannabis war dort ein Nebenschauplatz unter vielen. Genau das macht die Sache bemerkenswert: Eine Änderung, die die Versorgungsrealität tausender Patientinnen umstellt, wurde nicht fachlich verhandelt, sondern am Rande eines Spargesetzes mitbeschlossen.

Ein Hersteller, vier Parteispenden

Das Präparat, auf das die neue Regel faktisch zielt, heißt Exilby. Es ist ein standardisiertes THC-Vollextrakt, zugelassen für chronische Rückenschmerzen mit Nervenbeteiligung – ein klar dosiertes Arzneimittel statt schwankender Blütenqualität. Für Menschen, die nicht inhalieren wollen oder können, ist das eine sinnvolle Option.

Hersteller ist das Münchner Unternehmen Vertanical. Dessen Gründer Clemens Fischer hat vor der Bundestagswahl mehr als eine halbe Million Euro an vier Parteien gespendet: 200.000 Euro an die CSU, 200.000 Euro an die FDP, 100.000 Euro an die SPD, 60.000 Euro an die CDU. Fischer begründete das damals mit dem Wunsch, „die politische Mitte zu stärken“.

Der Deutsche Hanfverband formuliert die Frage, die sich daraus ergibt, ziemlich direkt. Vorsitzender Georg Wurth sagt: „Es sieht ganz so aus, als hätte sich da jemand für eine halbe Million Euro ein Monopol für sein Produkt bei den Parteien gekauft, zulasten der Versicherten. So etwas habe ich in 24 Jahren als Vorsitzender des Deutschen Hanfverbands noch nie gesehen.“ Die Initiative zur Verschärfung geht laut Hanfverband auf die CSU zurück, beschlossen wurde sie im Gesundheitsausschuss mit Stimmen von Union und SPD.

Eine Sachlogik, die bei näherem Hinsehen bröckelt

Der Gesetzgeber begründet die Vorrangregel damit, dass zugelassene Fertigarzneimittel die zweckmäßigere Versorgungsform seien – standardisiert, geprüft, verlässlich dosiert. Klingt vernünftig. Passt aber schlecht zur Versorgungsrealität.

Es gibt schlicht sehr wenige zugelassene THC-Fertigarzneimittel. Für viele Patientinnen bedeutet die Regel einen erzwungenen Wechsel von einer gut eingestellten Therapie auf ein Präparat, das sie möglicherweise schlechter vertragen. Blüten und individuelle Rezepturen sind kein Auslaufmodell, sondern für einen Teil der Betroffenen die einzige wirksame oder verträgliche Form – etwa wenn orale Präparate nicht ausreichend wirken und erst eine inhalative, individuell dosierte Therapie den Alltag wieder möglich macht.

Und dann bleibt die Preisfrage. Das AMNOG-Verfahren zur Erstattungshöhe hat laut GKV-Spitzenverband noch gar nicht begonnen. Es dauert rund sechs Monate, bis der Preis verhandelt ist. Bis dahin kann der Hersteller seinen Preis selbst festlegen. Wenn ein Vertreter des G-BA im Ausschuss ausgerechnet dieses Präparat empfiehlt – bei ungeklärtem Preis und unter dem Vorzeichen eines Spargesetzes – dann darf man sich, mit dem Hanfverband, schon fragen, wie das zusammenpasst.

Sparen, aber auf wessen Kosten

Das Gesetz sollte Beitragssätze stabilisieren und Ausgaben senken. Am Ende steht ein strenger Sparkurs bei der Versorgung – und ein neuer Anbieter, der seinen Marktpreis in den entscheidenden ersten Monaten selbst bestimmen darf. Ob dabei am Ende wirklich gespart wird oder nur teurer und mit weniger Wahlfreiheit verordnet wird, zeigt sich erst, wenn die Preisverhandlungen abgeschlossen sind und die ersten Patientinnen die Umstellung hinter sich haben.

Was schon jetzt feststeht: Die Entscheidung wurde nicht vorrangig für Patientinnen und Patienten getroffen. Sie fiel im Windschatten eines Spargesetzes, kurz vor einer Wahl, im Umfeld eines Herstellers, der zuvor breit an mehrere Parteien gespendet hatte. Das heißt nicht automatisch, dass hier Käuflichkeit im Spiel war. Es heißt, dass die Frage berechtigt ist – und dass sie eine Antwort verdient, keine Ausflucht.

Wer chronisch krank ist, ein bewährtes Medikament hat und nun auf ein neues, teureres Präparat umsteigen soll, während das Produkt des größten politischen Einzelspenders bevorzugt wird, darf nachfragen. Genau diese Nachfrage sollte man dieser Geschichte nicht abgewöhnen.

Legalisierung macht Jugendliche nicht süchtig – die Zahlen widerlegen die Panikmache

*Wenn eine liberalere Cannabispolitik den Jugendkonsum antreiben würde, müsste sich das in belastbaren Erhebungen zeigen. Doch zwei große US-Studien und die deutsche CanG-Evaluation dokumentieren keinen solchen Anstieg.*

USA: Zehn Jahre ohne Aufwärtstrend

Die Youth Risk Behavior Survey der US-Gesundheitsbehörde CDC erfasst das Verhalten von High-School-Schüler:innen. Ihr Zehnjahrestrend von 2013 bis 2023 zeigt: Der „current marijuana use“ ist rückläufig. Das ist keine Momentaufnahme nach einem einzelnen guten Jahr, sondern eine Entwicklung über ein Jahrzehnt. Die Daten passen nicht zur Behauptung, eine liberalere Cannabispolitik führe zwangsläufig zu immer mehr Konsum unter Jugendlichen.

Zweite Erhebung, gleiches Bild

Das NIH-Programm Monitoring the Future kommt 2025 unabhängig davon zu einem ähnlichen Ergebnis. Befragt wurden 23.726 Schüler:innen der Klassen 8, 10 und 12 an 270 Schulen. Cannabis in den vergangenen zwölf Monaten konsumierten acht, 16 beziehungsweise 26 Prozent. Die Werte blieben gegenüber dem Vorjahr stabil und liegen weiterhin auf dem historischen Tiefstand, der seit 2021 beobachtet wird.

Auch der Blick auf mehrere Substanzen ist aufschlussreich: In den vergangenen 30 Tagen waren 91 Prozent der Achtklässler:innen, 82 Prozent der Zehntklässler:innen und 66 Prozent der Zwölftklässler:innen vollständig abstinent von Cannabis, Alkohol und Nikotin. Leichte Anstiege bei Heroin und Kokain ordnete Studienleiter Richard Miech als „leagues below what they were decades ago“ ein.

Infografik

Niedrige Werte sind keine Entwarnung

Die US-Daten dürfen nicht beschönigt werden. Im CDC-YRBS zeigen sich teilweise Verschlechterungen bei psychischer Gesundheit und sozialen Medien; zudem konsumierte fast jede fünfte Schülerin. Niedrige oder sinkende Durchschnittswerte beseitigen also weder individuelle Risiken noch besonderen Unterstützungsbedarf. Sie widerlegen aber die pauschale Erzählung eines durch Liberalisierung ausgelösten Konsumbooms.

Deutschland: Kein Anstieg nach dem CanG

Der erste EKOCAN-Zwischenbericht vom Oktober 2025 stellt nach der Teillegalisierung zum 1. April 2024 keinen Anstieg des Jugendkonsums fest. Die Prävalenz unter Jugendlichen blieb stabil bis leicht rückläufig. Auch die BIÖG-Drogenaffinitätsstudie 2025 zeigt bei unter 18-Jährigen seit 2015 einen leichten Rückgang: Die Befürchtung, immer mehr Jugendliche würden kiffen, hat sich nicht bestätigt.

Der geschätzte deutsche Gesamtkonsum von 670 bis 823 Tonnen jährlich bildet eine bereits bestehende Realität ab, keinen durch das Gesetz erzeugten Boom. Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht vom April 2026 bestätigt erneut: Der Jugendkonsum steigt nicht. Gleichzeitig gingen Cannabisdelikte um 60 bis 80 Prozent zurück.

Wo genauer hingesehen werden muss

Bei den 18- bis 25-Jährigen stieg der Konsum zwischen 2015 und 2025: bei Männern von 20,6 auf 31,6 Prozent, bei Frauen von 9,7 auf 18,8 Prozent. Der größte Zuwachs fand allerdings von 2015 bis 2021 statt; seither zeigt sich ein Plateau.

EKOCAN berichtet außerdem über zunehmenden schädlichen Gebrauch und Abhängigkeit in bestimmten Gruppen. Etwa jede:r zehnte jugendliche Konsumierende konsumiert täglich, während Präventionsangebote seltener angenommen werden. Genau dort müssen Gesundheits- und Jugendpolitik ansetzen: gezielt bei vulnerablen Gruppen statt mit unbelegten Behauptungen über eine ganze Generation. Anbauvereinigungen tragen bislang weniger als 0,1 Prozent zum Bedarf bei und sind für die Verdrängung des Schwarzmarkts praktisch noch bedeutungslos.

Fazit

Die Daten aus den USA und Deutschland beweisen nicht, dass Cannabis harmlos wäre. Sie zeigen etwas Präziseres: Der behauptete automatische Zusammenhang zwischen Legalisierung und wachsendem Jugendkonsum ist empirisch nicht zu erkennen. Wer Jugendschutz ernst nimmt, sollte deshalb problematischen Konsum, Abhängigkeit und fehlende Präventionsreichweite adressieren – nicht an einer Panikthese festhalten, die mehrere große Erhebungen nicht bestätigen.

Quellen

  • CDC Youth Risk Behavior Survey: https://www.cdc.gov/yrbs/dstr/index.html
  • NIH Monitoring the Future: https://monitoringthefuture.org/data/
  • BMG, zweite CanG-Evaluation: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/zweite-evaluation-zur-cannabis-teillegalisierung-01-04-26
  • BMG, EKOCAN-Zwischenbericht Oktober 2025: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
  • Deutscher Hanfverband, Faktencheck: https://hanfverband.de/faktencheck/

Hanf-Solarzellen: Wahrheit, Hype und was die Forschung wirklich zeigt

Manche Überschriften versprechen mehr, als die Forschung hält. „Hanf für Solarzellen: Die Energie der Zukunft?“ klingt so, als stünde Hanf kurz davor, im Solarmodul für den Standard Silizium abzulösen. Schauen wir uns an, was tatsächlich belegt ist, was sich hinter der Aufmachung verbirgt und warum die saubere Einordnung auch der Hanfkultur selbst nützt.

Was der Anlass-Artikel sagt

Eine Meldung auf metaller.de nennt Hanf als vielversprechenden Rohstoff für die Photovoltaik: schnelles Wachstum, regionaler Anbau, kohlenstoffreiche Fasern. Als Beleg verweist sie auf Kohlenstoff-Nanopartikel aus Hanf, auf die Frage, ob Hanf Graphen ersetzen könne, und nennt zwei Forschungseinrichtungen: die University of Alberta in Kanada und die Swansea University in Großbritannien.

Das Problem: metaller.de ist ein Affiliate- und Werbeblog mit Haftungsausschluss. Der Text ist dick aufgetragen und vermischt mehrere Forschungsstränge so, als gehörten sie zusammen. Das macht ihn als Beleg unbrauchbar, aber das Thema dahinter ist real. Nur ist die Geschichte anders als die Überschrift verspricht.

Was Hanf wirklich kann: Kohlenstoff für den Energiespeicher

Der Kern der kanadischen Arbeit: Wissenschaftler um David Mitlin an der University of Alberta haben Hanf-Abfälle in einem günstigen Prozess in kohlenstoffhaltige Nanoblätter umgewandelt. Diese Nanoblätter funktionieren in Superkondensatoren — also in Energiespeichern — nach Angaben der Autoren vergleichbar gut oder besser als Graphen, zum Bruchteil der Kosten. Das ist ein echter, veröffentlichter Befund (ACS Nano 2013, DOI 10.1021/nn400731g).

Wichtig ist, was das genau ist: Energiespeicher, nicht Solarzelle. Ein Superkondensator nimmt elektrische Energie auf und gibt sie wieder ab — er wandelt kein Licht in Strom um. Dass Hanf-Kohlenstoff dort stark ist, sagt nichts darüber, ob Hanf in einer Solarzelle Licht gut in Strom verwandeln kann. Diese beiden Dinge fallen in dem Anlass-Artikel zusammen, was den Leser in die Irre führt.

Was verwechselt wird: Perovskit ist nicht gleich Hanf

Die Swansea University forscht tatsächlich an Solarzellen — genauer an Perovskit-Zellen, inklusive roll-to-roll bedruckter und staubresistenter Varianten. Das ist interessante, real existierende Photovoltaik-Forschung. Sie hat aber nicht mit Hanf zu tun.

Perovskit ist ein Kristallmaterial, das sich in der Dünnschicht-Technik als Alternative zu Silizium etabliert. Der Anlass-Artikel hängt diese Arbeit unter „flexible Solarzellen mit biologischen Materialien“ und legt nahe, Hanf gehöre dazu. Zwei getrennte Forschungsstränge — Hanf-Kohlenstoff für Speicher auf der einen, Perovskit für Solarzellen auf der anderen — werden so zu einer Geschichte zusammengeführt, die es nicht hergibt.

Der ehrliche Forschungsstand: Bio-Materialien in der Photovoltaik

Das heißt nicht, dass Biomasse in der modernen Photovoltaik nichts zu suchen hätte. Eine aktuelle Fachübersicht aus dem Jahr 2026 („Bio-Based Materials in Modern Photovoltaic Cells“, MDPI) ordnet ein, wo natürliche Stoffe tatsächlich ins Bild passen: Perovskit-Solarzellen sind heute die führende Dünnschicht-Technologie, und sie bieten echte, belegte Einstiegspunkte für natürliche Additive.

Das ist ein anderes und viel präziseres Feld als „Gras statt Silizium“. Es geht nicht darum, das Leitelement durch Hanf zu ersetzen, sondern darum, bestimmte Materialbauteile oder Herstellungsschritte durch bio-basierte Alternativen zu ergänzen. Genau diese Unterscheidung, die auf der Hand liegt, geht in der glamourösen Aufmachung unter.

Warum die ehrliche Einordnung auch der Hanfkultur nützt

Es gibt einen fast reflexartigen Wunsch, Hanf überall wiederzufinden — im Dämmstoff, im Bioplastik, im Baustoff, im Energiespeicher. Zum Teil ist das berechtigt: Hanf ist ein vielseitiger Rohstoff der Bioökonomie, und vieles davon ist dokumentiert. Aber wenn jede positive Meldung ohne Rücksicht auf den Unterschied zwischen „vielversprechend im Labor“ und „fertig im Markt“ verbreitet wird, zahlt die gesamte Szene einen Preis.

Verkürzte Schlagzeilen wie „Hanf-Solarzelle“ nähren Erwartungen, die die Forschung nicht bedienen kann. Die Enttäuschung, wenn diese Erwartung platzt, trifft am Ende alle glaubwürdigen Anliegen — auch die solide begründeten. Wer Hanfkultur ernst nimmt, tut sich deshalb mit einem nüchternen Blick auf die Fakten einen Gefallen.

Fazit

Hanf ist ein beachtlicher Rohstoff — nur eben nicht als gezündete Solarzelle nach heutigem Stand. Ein belegter Fortschritt: Hanf-Abfälle zu Kohlenstoff für leistungsstarke, günstige Superkondensatoren. Ein reales, aber anderes Forschungsfeld: bio-basierte Materialien als Ergänzung in Perovskit-Solarzellen. Und eine Überschrift, die mehr verspricht als sie hält. Der ehrliche Umgang mit diesem Unterschied stärkt die Seriosität jeder Kampagne mehr als jede optimistische Meldung ohne Beleg.

Quellen

Söders Kiffer-Steuer: Eine Steuer, die keiner will — für einen Markt, den es nicht gibt

Steuern auf Luft — Söders Kiffer-Steuer

Markus Söder hat wieder mal eine Idee. Auf der Klausurtagung seiner CSU-Landesgruppe in Kloster Banz forderte er eine „Kiffer-Steuer“. Cannabis solle wie Alkohol und Tabak besteuert werden, sagte er. „Dass Kiffen kostenlos ist, ist absurd.“

Kurz innehalten. Es ist aufschlussreich, wer da im September 2026 von Besteuerung redet.

Bayern ist das Bundesland, in dem von elf genehmigten Anbauvereinen nicht einer eine behördlich zugelassene Anbaufläche hat. Null. Wer in Bayern sein eigenes Gras anbauen will, weicht ins Nachbarland aus, weil die eigenen Baubehörden es nicht hinkriegen — oder nicht wollen. Die bayerische Staatsregierung erklärt seit Jahren, die Teil-Legalisierung sei ein Fehler, man wolle sie zurückdrehen, man prüfe Klagen dagegen.

Und jetzt dieselbe Regierung: Steuern drauf.

Man kann nicht verbieten und gleichzeitig kassieren wollen

Das ist kein Widerspruch, den man erst mühsam erklären muss. Er steht offen im Raum. Wenn du etwas so sehr ablehnst, dass du es nicht mal legal anbauen lassen willst, wie kommst du dann auf die Idee, du könntest es besteuern?

Eine Besteuerung setzt ein legales Produkt voraus. Einen regulierten Markt, bezahlte Steuern, kontrollierte Ware. Genau das gibt es in Bayern nicht — und soll es laut CSU auch nicht geben. Die „Kiffer-Steuer“ ist also keine Steuer. Sie ist ein Symbol. Ein Zeichen in Richtung Stammtisch: Wir machen das Gras teuer, wenn ihr es schon nicht verboten kriegt.

Dabei wäre eine Steuer hier gar nicht der falsche Gedanke. Nur die Reihenfolge stimmt nicht.

Was Kiffer:innen wollen, ist eine faire Steuer

Der Eindruck, die Cannabis-Welt sei pauschal gegen Steuern, stimmt nicht. Der Deutsche Hanfverband (DHV) argumentiert seit Jahren genau umgekehrt: Er will einen legalen, verbraucherfreundlichen Markt — mit Fachgeschäften für Erwachsene, Qualitätssicherung und Aufklärung. Ein Markt, den man sachgerecht besteuern kann. Der DHV rechnet vor, was der Staat dabei gewänne: Milliardeneinnahmen, rund 20.000 Arbeitsplätze.

Das klingt nach einem Angebot, oder?

Wer legales Cannabis will, braucht Regeln und Beiträge. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, eine Steuer anzukündigen, während man gleichzeitig alles tut, damit nie ein regulärer Markt entsteht. Steuer ankündigen und Anbau blockieren ist, als würde man die Eintrittskarten für ein Stadion verkaufen, das man nie fertig baut.

Die Zaubersteuer gibt es sogar schon

Es gibt übrigens ein Lied dazu. Götz Widmann singt auf seinem Album „Drogen“ (2001) von der „Zaubersteuer“ — einer Steuer, die die Leute gerne zahlen, und die sie glücklich macht, je öfter sie zahlen. Natürlich überspitzt der Text. Aber der Unterschied ist der Punkt: Widmanns Zaubersteuer steht für etwas, das Menschen freiwillig akzeptieren, weil es ihnen etwas gibt. Söders Kiffer-Steuer steht für nichts — außer für den Vorsatz, eine Gruppe zu treffen, die ohnehin schon schlechter behandelt wird als alle anderen.

Und dann wäre da noch die Söder-Steuer

Die Satire schreibt hier fast von selbst. Wenn der Staat bei Kiffern zur Kasse bitten will, könnte das Aktionsbündnis Hanfkultur ja einfach kontern: die Söder-Steuer. Jede Lüge oder Doppelmoral von Markus Söder wird besteuert — der Erlös saniert das ganze Land.

Klingt absurd? Genauso absurd wie eine Kiffer-Steuer, deren Markt es nicht gibt.

Was wir daraus machen

Vielleicht wird es mal eine Verordnung geben, die Cannabis tatsächlich besteuert. Dann wird verhandelt — hoffentlich von Leuten, die vorher aufhören, den Anbau zu blockieren. Bis dahin ist Söders Vorstoß vor allem eins: kein Steuerplan, sondern ein weiteres Werkzeug, um die Legalisierung zu torpedieren. Und genau darum sollten wir ihn ernst nehmen — nicht als Finanzvorschlag, sondern als das, was er ist: die Verbotslinie, die sich als Sachvorschlag tarnt.

„Der Schwarzmarkt wächst“ – Dobrindt gegen die Faktenlage

Am 15. September 2026 stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität“ vor. Dabei behauptete er, der Schwarzmarkt im Cannabisbereich wachse. Der Deutsche Hanfverband hat diese Aussage einem Faktencheck unterzogen – mit einem klaren Ergebnis: Die Behauptung ist nicht haltbar.


Eine Behauptung, zwei Probleme

1. Der Fakt an sich stimmt nicht. Der offizielle Evaluationsbericht zum Cannabisgesetz (Universität Hamburg) stellt fest: „Aus unterschiedlichen Surveys und Daten aus dem Abwassermonitoring lassen sich keine maßgeblichen Veränderungen des Konsums von Cannabis in der Bevölkerung kurz nach der Teillegalisierung ableiten.“ Der Bedarf ist also stabil.

Gleichzeitig steigen die legalen Bezugsquellen massiv:

  • Import von medizinischem Cannabis: 2023 noch 32 Tonnen, 2025 über 200 Tonnen (versteuert und legal)
  • dazu legaler Eigenanbau und gemeinschaftlich erzeugtes Cannabis aus Anbauvereinigungen

Bei gleichbleibendem Bedarf und wachsenden legalen Quellen muss der Schwarzmarkt rein logisch zurückgehen – nicht wachsen. Der zweite, staatlich finanzierte EKOCAN-Zwischenbericht kommt zum selben Schluss: in Deutschland konsumiertes Cannabis stammt „in zunehmendem Maße aus grundsätzlich legalen Quellen“.

2. Die steigenden Sicherstellungszahlen sagen etwas anderes, als Dobrindt behauptet. Zwar sind die Sicherstellungsmengen illegaler Cannabisblüten (2025 vs. Vorjahr) um das Dreifache gestiegen. Aber das Bundeslagebild selbst erklärt: „Rauschgiftkriminalität ist sog. Kontrollkriminalität … Ohne Kontrollen bleibt Rauschgiftkriminalität zumeist unentdeckt.“ Mehr Sicherstellungen sind zunächst ein Indiz für hohe Kontrollintensität, nicht für einen größeren Schwarzmarkt. Zudem ist unklar, ob das sichergestellte Cannabis wirklich für den deutschen Markt bestimmt war oder nur Transit-/Erzeugermenge war.


Ein wiederkehrendes Muster

Dobrindt ist für seine ablehnende Haltung gegenüber dem CanG bekannt. Bereits bei der Vorstellung des Lagebildes 2024 bezeichnete er das Gesetz als „Scheißgesetz“ – und behauptete erneut faktenfrei, das CanG fördere den Konsum. Er gehört zu den lautesten Stimmen, die das Gesetz dauerhaft schlechtreden, und setzt im Widerspruch zur Bewertungslage immer wieder auf die Beschreibung eines „wuchernden“ illegalen Marktes.

Auch bei den Grenzkontrollen zeigt sich der Trend: Anstatt die geltende Rechtslage differenziert anzuwenden, passen die Grenzbehörden die Kontrollpraxis wiederholt an die alte Punitivität der Vorgängergesetzgebung an – Konstrukte, die mit dem eigentlichen Ziel des CanG (Regulierung statt Strafverfolgung) schwer vereinbar sind.


Illustration: Dobrindt und der Cannabis-Schwarzmarkt

Mit jedem unwahren Satz sinkt das Vertrauen

Ein Bundesinnenminister darf nicht beliebig über die Faktenlage verfügen. Wenn Dobrindt öffentlich eine These aufstellt, die die eigene Evaluation widerlegt, dann ist das keine Lappalie, sondern eine handfeste Frage des Vertrauens in die Politik: Wer so mit Zahlen umgeht, verschließt sich jeder sachlichen Debatte – und macht es denen schwer, die sich ganz legal informieren und versorgen wollen. Aussagen wie diese nähren am Ende nicht die Wahrheit, sondern die nächste Verschärfungsdebatte. Gut belegte Faktenchecks gehören deshalb dazu – gerade, wenn ein Minister sie nötig hat.

Quellen & Links